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er als Geschäfftsmann erscheint, sind schon Zeugnisse genug, daß er als ein Mann von ausserordentlichen Talenten bey den größten Fürsten seiner Zeit in einem ausgezeichneten Ansehen gestanden haben müsse. Noch mehr bescheinigen aber dieses die großen Vorrechte, die er seinem Geschlechte zu erwerben wußte. Wilhelm war es, der dem Geschlechtsorte Bibra in Franken das große Vorrecht eines Marktfleckens mit den Rechten des Zolls und Geleites,[1] dem Gute seines leiblichen Bruders, Anton von Bibra, Walbach, das Recht des Blutbanns vom Kaiser Friedrich III. und von dem Pabst Innocentius VIII. für die Kirche an dem letztern Orte einen Ablaßbrief auswirkte, der für ihre Aufnahme und Verschönerung in den damahligen Zeiten die kräftigste Wirkung thun mußte. Ich lege von allen Urkunden, die ich in Händen habe, allein die päbstliche Bulle bey, weil sie zugleich eine Bescheinigung der ihnen aufgetragenen kaiserlichen Gesandtschaft an den päbstlichen Hof und das stärkste


  1. In dem Privilegienbriefe Friedrichs III. für Bibra, vom J. 1486. heißt es: Wan wir dan guetlich angesehen vnd betrachtet haben, die getreuen, angenehmen und nützlichen Dienst, so Buß vnd dem heyl. Reich, Vnser vnd des Reichs lieber getrewer Wilhelm von Bibra – williglich vnd vnverdrossen erzeigt vnd bewiesen.