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dan von solchen VnderMarschalgen Ampt mit Tode verschieden, Otten von der Kere iren Vettern nach laut der vorgedachten Vertrage dem Hochgebornen Herrn Wilhelm Grauen vnd Hern zu Hennenberg vnsern lieben Hern vnd Vater seligen als Vndererbmarschalgk geordnet vnd angebin, darauf er auch also von vnsern Herrn vnd Vater seligen der Zeit, angenommen und als Vndererbmarschalg belehendt vnd nachfolgend von vnsern liben Bruder Grauen Wolfgang seligen in obgemelter maßen auch belehnet, demnach bekennen wir offentlich mit diesen Briff gein allermeniglich das wir den gedachten Otten von der Kere sollich Vnder Marschalg Ampt aus Krafft der obgedachten Vertrege vnd imaßen wir den solig Ampt von vnßer Herschaft Henneberg vormals zu Lehn entpfenglich bekommen, auch als einen Vndererbmarschalg vorlihen haben vnd verleihen im das mit Krafft dies Brieves mit allen Eren Wirden, Nutzen, Herlichkeiten, Rechten vnd mit allen andern seinen Zu vnd Ingehorungen, sich des alles wie den von alter Herkommen ist zu gebrauchen, darüber hat vns der gedacht von der Kere globt vnd zu den Heiligen gesworen, vnsern Schaden zu warnen, frumen zu werben, den obgedachten Lehen vnd Vndererbmarschalg Ampt getruwelichen nach seinen besten Vermögen vorzustehn zu thun vnd zu halten, wie sich dann das gebürt on Geuerde. Demnach haben wir den gedachten Otten von der Kere an vnsern Herrn von Würzburg hiemit als Vndererbmarschalg belehnt gewiesen, vnd biten den obgedachten vnsern gnedigen Hern