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Urk. XI.
Auszug aus dem Kaufbriefe über Ober- und Unterauerheine, soweit er hieher zum Beweise gehört.

Ich Dariuß von Heßbergk zum Neuenhauß, Ritter bekenne vndt thue kunth offentlich mit diesem brieff gen allermeniglich für mich, Alle meine Erben vndt Erbnehmen, das ich mit wolbedachtem muthe vnndt zeittigen vorrath, vmb mehres meines nutzs vndt Frommen willen vff betheidigung der Erbern vndt vesten Cuntzen von Hutten, vndt Sigmundt von Thüngen, meinen Oheim vndt Schwägere, mein Schloß zu ObernEurheim mit beden Dörfern Obern vndt VnderEurheim, ob Schweinfurth neben vndt Am Mayn gelegen, mit allen vndt Jeden seinen Rechte, vnndt Vogtheyen, Gerichten, Herligkeitten, Leuten, Guettern, Zehenden, Zinsen, Guldten, Eckern, Wiesen, Weingärten, hofen, heusern Scheuern Boden, keller, kalterheuser, sehen, Sehestettenn, Wasser, Wasserfluessen, holtzrechten, Frohnen dinsten Atzungen, Leger, Gebott vndt verbott, Stock, Stein, vndt Rain, vnd sampt Alles Anders das Ich zum gemelten beeden Euerheim gehörendt Inngehabt, gantz nichts dauon Außgenohmen, Alles vndt Jedes, mit Allen Andern