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Urk. X.
Thumbrobst Kylian von Bibra verleyhet Steffan v. Bibra den Zehend zu Kleinbardorf. im Jahr 1480.

Wir kylian von Bibra In geistlichen rechten doctor Thumprobst des thumstiffts zu Wirtzpurg Bekennen mit diesem Briefe gein allermeniglich das wir vnsern lieben vettern vnd getrewen, den Erbarn vnd vesten Steffan von Bibra vnd seinen brüdern zu rechtem manlehen verlihen haben, mit namen den zehende zu cleinbartdorff In velde vnd In dorffe mit allen seinen zugehörenden der von vns vnd vnser Thumprobstey zu lehen rurt vnd wir verleyhen den genanten Steffan von Bibra vnd seinen Brüdern den vorgeschriben Zehenden was rechts sie daran haben vnd wir Inn von rechtswegen daran verleyhen sollen vnd mögen In crafft dis brieffs, doch mit beheltnus vnßer vnd vnser Thumprobstey rechten vnd gewonheiten, die wir daran haben ongeuerde zu Vrkund ist vnser Insigel an disen Brieff gehangen der geben ist, am Montag nechst nach Dorotheetag nach Christi geburt Viertzehenhundert vnd Im lxxx Jaren.