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man nun noch die fast allgemeine jedem Wohldenkenden äusserst auffallende Verachtung, mit der der Bauerstand angesehen wird, so wird gewiß jeder Vernünftige sagen, daß der Bauer Rücksicht verdiene, und daß diesen die wohlthätige Schonung am vorzüglichsten zu gut kommen müsse, weil der Städter fast von allen eben erzählten Lasten befreyet ist, so, daß, Staatsbürger gegen Staatsbürger gerechnet, der Bauer gegen den Städter in den öffentlichen Beschwernissen sich wie 10 gegen Eins verhalte. Wer immer noch an dieser Wahrheit zweifelt, dem könnte man es noch deutlicher zeigen.

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ad b) Daß die bestimmten Lasten die nämlichen seyen,[1] ist richtig; allein ich will


    [309] Theilungsgebühren, Zuschreibgelder. Vor Zeiten für eine Hube 2 Rthlr. jetzt muß der einzelne Morgen also bezahlt werden, ja ein jedes Stückchen eines Morgens, der oft in 8, 12 oder 16 Theile vertheilt ist. Und wer will die einzelnen Benennungen alle anführen, ihr Name ist beynahe Legion.

  1. Sie sind an den meisten Orten nicht mehr, wie im siebenjährigen Kriege. Da wußte man noch nichts vom Weggelde. Die Durchmärsche sind auch noch immer lästig. Bey dem jüngsten Durchmarsch der Östreichischen Völker in die Niederlande wurden