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aufs künftige: nur bemerke noch, daß nebst anderen von Guardiano loci (welcher mit P. Lectore der gröste incentor und complex in causis) und denen boshafften Layen erlittenen Trangsalen aus Special-schrifftlichen Befehl Patris Provincialis diesen ganzen Winter keinen spreisel zu meiner Erwärmung genossen von ienem Holtz, welches mein allhiesiger Bruder Philipp öhninger auf eigene Kosten für mich zu genügen hatte überschicket: ich habe zum achtenmahl um erlaubnuß gebetten, wenigstens in so wichtigen Dingen meinem itzigen P. General schreiben zu dörfen, ihm meine Noth zu klagen, mich raths zu erhohlen, oder zu suppliciren: um so mehr, weilen ex statutis ordinis ohne Rathseinhohlung Patris Generalis nicht erlaubt ad poenam Carceris perpetui zu procediren, auch eine so exorbitante straff nur pro apostasia quarta formali taxiret; alle appellationes generatim den effectum suspensionum haben, wan der Sentenz nicht simultanee von P. Provinciali und 4 Definitoribus gefället worden, besonders auch P. Generalis schon anno 1784 mense octobri per litteras denen feindseeligen Provinz-oberen den Gewalt mich gefangen zu halten ad Terminum visae emendationis restringiret, obschon derselbe nur einseitig von meinen feinden informiret, und ich schon zuvor ob visam evictionis impossibilitatem cessione spontanea per instrumentum alle meine praetensiones lediglich derselben gewissen übergeben: allein solche erlaubnuß wird mir noch heut zu Tag hartnäckigst verweigert, welches ex