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Apostasiae iteratae ad Carcerem perpetuum mit tägigen wochentlichen Fasten in Wasser und brod anno 1755 den 13ten October verurtheilet, damit nemlich meine Meuchelmörder gesichert wurden, von mir nichmal actionirt zu werden: P. Angelicus Provincialis als blutrichter achtete keine Recusation, keine Exceptionen incompetentiae, spolii, Excommunicationis, et suspensionis lat. sent. Infamiae multiplicis et nascentis inde inhabilitatis; Er verwarfe blindlings die deswegen ante Sententiam zu den ietzigen P. General und endlich zur Päbstlichen Heyligkeit gethane Appellation, wie auch die gedoppelte praescriptionem sowohl iuris communis in puncto litterarum quarundam praetensarum ad cognatos in recessu secundo 1753 datarum, als auch jedes Ordens, Krafft welcher nach Verlauf eines General Capitels über die vorhergeschehenen Verbrechen ohne aufnahme keine actio darf angenommen oder angestellt werden: damit von seinem wuthvollen Sentenz nicht appelliren sollte, nahm er zu sich mit Brügel bewaffnete Brüder mich mit selben schreckend, dessen ohngeachtet ich iedoch nochmahlen ante et post sententiam meine Recusationes, Exceptiones und appellationes wiederhohlet, welches der Rasente man auf Gewalt und Heimlichkeit bochent höhnisch verlachet: der Abgang des Papieres und die enge passage des mit Drath und brettern vermachten Fensters gestattet mir nicht, mehrere ganz unchristliche umbständ dieses himmel schreyenten Latrocinii dermahlen einzurucken, darum reservire solches