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zu zweymahlen gethane Appellationes zu prosequiren: er schlug mirs ab, hiese mir seine Ankunft erwarten in Franken: Er kam anno 1752: Er citirte mich, und ich erschiene: ware ad probationes, plenissimas off- et defensivas bereit: bat um nichts als ordentliches Gehör zu Recuperirung meines verletzten Ehrlichen Nahmens, pro quo ex L. aquilia non obstante qualicunque condonatione iniuriae actionem mere civilem ad annos 30 instituere poteram, iuxta Gloss. et D. D. §. in summa, Instit. de iniur. Laym. l. 3. tr. 3. p. 2. C. 6. n. 8. ich wartete aber 10 Täg vergebens: P. Generalis war wegen seiner voreyligen Confirmation schon selbsten allzuweit in Causa interessiret, durch verlangte Licenz nach Rom irritiret, und dachte vielmehr auf Rach als gerechtigkeit: Er hatte Zeit genug in solchen 10 Tagen allerhand fürwitzigkeiten in der statt, im schloss, in Geubach zu sehen, für mich aber fand er keine: spielte mit meinen Feinden unter der Decken, welche vor ihm sub- et obrepititie contra me non auditum nec defensum non accusantem nec accusatum eine neue Condemnation zu erschleichen wusten; Meine proponirte appellation wurde man mir mit Betrohung des Kerkers auf den Händen, und wurde ein Decret hinterlassen, Krafft welches ich also gleich sine forma iuris sollte carceriret werden, sofern die mindeste Klage schrifft- oder mündlich gegen diß sein Iudicatum oder andern wurde künftig vorbringen: auß grosser betrübnüß wurde hierauf verschiedenemahl mit einem accidente apoplectico