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mehr im stand seye, bisherige actiones zu betreiben, wurden solche von Priore clemente Guardiano loci et Complice hinterhalten, und ich deswegen am fest S. Iacobi Apost. obschon mit einem hitzigen Fieber behafftet, dannoch mit wiederhohlten oben bemelten Gewahlthätigkeiten zum Kerker gezogen, ohne mindeste Form Rechtens: Meine nochmalige appellation sowohl zu Patrem Generalem als auch zu Päbstlicher Heyligkeit wurde verachtet, und ich genöthiget, mich der alleinigen Discretion meiner feinden zu überlassen: P. Generalis wurde indessen, da meine Feder gehemmet fälschlich informiret: die Definitores Provinciae P. Pacificus. P. Angelicus etc. begingen das crimen falsi, und unterschrieben sich als Coniudices meiner Condemnation, da doch selbe (ausgenommen P. Clementem) nequidem in loco gegenwärtig gewesen, wodurch P. Generalis hinterlistet, aus pur einseitiger information den Process und den Sentenz Confirmirt, und durch erpracticirte Verordnungen die Recursus deren untergebenen noch unsicherer gemacht: Solche neue unbilten und erlittene grosse Ehren Verlust gaben mir neues Recht gegen meine oppressores einen Richter zu führen, besonders da die geschehene Cessiones quomodocunque confirmatae ex can. Iubemus etc. et can. imperiali etc. ipso iure ungültig und iuxta constit. Caroli nicht anderst als von unbilligen Klagen kunten verstanden werden: ich begehrte derowegen von P. Generali Erlaubnuß selbsten nach Rom zu gehen, und daselbsten meine ad sedem Apostolicam