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claudendo. Tu autem, clementissime Princeps, ne desinas suffragio auxilii tui, nostri clementissime miserere!


Beylage.

 Hochwürdigster Bischof
 Gnädigster Lands-Fürst.

 Obschon die leidige Exemption mich als einen Capuciner der ordentlichen Aufsicht Euer Hochfürstlichen Gnaden als Bischofen unglücklich entzogen, bleibt Jedoch von der gedoppelten allerhöchsten Würde ein unabsönderliches Recht, denen unschuldig unterdrückten nach göttlichen Gebott beyzuspringen, vim publicam von Dero angebohrnen Lands-unterthanen und Clero Regulari abzutreiben, Himmelschreinte in Dero Dioeces und Landen ungescheut geschehente sünden abzustellen, die auß anlass gegebener freiheiten vermessentlich ausgeübte ungerechtigkeiten zu bezähmen, besonders aber ex can: de priore. tit. de appellat. ienen unchristlichen Hochmuth deren Ordens-Oberen zu dämpfen, mit welchem selbe sich unterstehen, nach gethanen eüsersten unrecht ihren Religiosen die Rechtliche Nutz-mittel abzuschneyden, und die billigste appellationes nicht nur innerhalb des Ordens, sondern auch so gar zu ihro Päbstlichen Heyligkeit gewaltsamen zu versperren: Es stehet über diß denen Mächtigen Bischöfen Teutschlands zu sowohl nach gemeinen und gottlichen Rechten als besonderen