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natürlich die Unwahrheit gesagt, weil ich die Wahrheit nicht zugeben wollte. Jch habe aber dann die Umstände im weiteren Verlauf der Vernehmung berichtet.
Jch habe alles was ich sagen konnte, angegeben und habe nichts mehr hinzuzufügen.
 
Hierauf wurde verkündet:
 
Es ergeht
 
Haftbefehl
 
gegen die Beschuldigte Scholl Sophie Magdalena.
Die Beschuldigte ist der gemeinschaftlichen Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens, der gemeinschaftlichen Feindbegünstigung und der gemeinschaftlichen Wehrkraftzersetzung, begangen durch dieselbe Handlung dringend verdächtigt.
Die Haft wird angeordnet weil bei der Schwere der Straftat Fluchtgefahr besteht.
 
 
Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben:
 
 
Amtsgericht München,
Ermittlungsrichter 2:
 
 
Landgerichtsrat. O. Sekr.
Empfohlene Zitierweise:
Nestler: Protokoll der Beschuldigtenvernehmung der Sophie Scholl vom 21. Februar 1943München, 21. Februar 1943, Seite 2. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Beschuldigtenvern_sophie2_801x0_0_16.jpg&oldid=- (Version vom 10.11.2018)