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beyzubringen, wenn nur seine Schüler einen anhaltenden Fleiß beweisen wollten.

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Die Stadt hat 7 Jahrmärkte und 3 Viehmärkte, an welchen sie das Standgeld einnehmen darf, und das Recht hat, alle Frevel, die an diesen Tagen begangen werden, zu bestrafen. Hiezu kommt noch, daß sie viele Freyheiten genießt, welche viele andere Städte nicht haben. Sie darf die Lichtmeßsteuer, alles Ungeld und Bürgergeld gegen Erlegung einer gewissen Summe an den Landesherrn zu ihrem Besten verwenden, darf keine Juden dulden, ist frey vom kleinen Zehenden, frey vom Handlohn und Bürgermeisteramt die Bürger selbst. In ihrem Wappen führt sie einen aufrechtgehenden oder springenden Löwen, oder Leoparden, der vermuthlich von dem Hohenlohischen Wappen herkommt, unter dessen Herrschaft die Stadt ehehin gestanden hat, und zwar in dem Herz- oder Mittelschildlein, mit 2 schwarzen und 2 weisen Feldern. Unter den Straßen ist die, welche durch die neue Anlage ausser dem obern Thor entstanden ist, die schönste, denn sie ist gerade und weit, da hingegen die andern krumm, eng und bergicht sind. Von der Reinlichkeit der