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jährlich bezog. Sig. sein Leibherr Wilhelm v. Stetten. W. F. 1950, 90. 4, 189.

1412 verleiht Albrecht v. Hohenlohe Wilhelm u. Zürch v. Stetten 3 M. Weingarten zu H. als Lehen. Stett. Urk.

1422 verkauft Adam v. Kirchberg Gülten und einen Theil des Zehntens die seiner Schwester Marg. v. Kirchberg, Simons v. Stetten Gattin gehörten, an letzteren. Stett. Urk.

1454 stiften Simon v. Stetten und Barbara Zobel, seine Gattin, und sein Sohn Simon 2 Pfd. von 1 Gut zu H. und 4 Sri. Korn zu einer Jahrzeit. Staatsarch.

1488 verkauft Komburg seine Güter und Gülten zu H. an Hohenlohe. Schöll, Krön. Mscr.

1490 wird Götz v. Stetten, 1491 Simon v. Stetten mit den 3 Weingarten zu H. v. Hohenlohe belehnt. Stett. Urk.

1506 belehnt B. Lorenz Konz und Wilh. v. Stetten mit 1 Gut zu Heimhausen (Stett. Urk.). W. F. 4, 358, ebenso B. Melchior 1549, Eberhard v. St. ib.

1527. Die Deutschordensunterthanen zu H. müssen für Theilnahme am Bauernkrieg je 3 fl. an das Haus zahlen. Oechsle 238.

1532 kauft Albrecht v. Hohenlohe Güter und Gülten zu H. von Christoph v. Stetten. Schöll, Chr.

1569 wird der gemeine Brauch zu H. und die Mahlordnung festgestellt. Stett. Urk.

1580 ist der Zehnte zu H. an die Witwe v. Berlichingen zu Meßbach verpfändet. Stett. Urk.

1590 verkauft G. v. Stetten sein Achtel am Zehnten zu H. um 1517 fl. an Hans Reinh. v. Stetten. Stett. Urk.

1590 hat Hans Reinh. 3/8 vom Zehnten zu H., Ludw. Cas. 1/8 ib. Gültb. des H. R. v. Stetten.

1610 wohnt Hans Bernhart v. Hohenlohe zu Heimhausen (wahrscheinlich ein wilder Schößling). Kirchenb.

1628 führt der Deutschmeister seine Unterthanen zu H. zum kathol. Glauben zurück und weist sie zur Kirche in Mulfingen (Alberti).

ca. 1648 oder 49 brennt die Mühle zu Heimh. nieder. ib.

1666. Hohenlohe-Langenburg errichtet einen Zollstock in H. Die übrigen Ganerben protestiren (Bauer).

1718 Aug. Großes Kieselwetter (Hollb. Kirchenb).

1756–91 werden die Herren v. Stetten von den Markgrafen v. Brandenburg-Ansbach als Rechtsnachfolger der Schenken v. Limpurg mit dem halben Frucht- und Weinzehnten zu H. belehnt. Stett. Arch.

1802 fallen die würzb. Rechte in H. an Fürst Karl v. Hohenlohe-Jagstberg.

1806 nimmt Württemberg den Deutschordensantheil in Besitz und tritt H. ganz unter W. Staatshoheit.


Railhof, mit dem zur Gemeinde Jagstberg gehörigen nahegelegenen Railhof in stiller Einsamkeit umgeben von Wäldern auf der Hochebene des linken Jagstufers gelegen, ist ein wohlgebauter, ansehnlicher Bauernhof. Beide Hoftheile gehörten sicher ursprünglich zusammen.

Empfohlene Zitierweise:
Julius Hartmann und Eduard Paulus der Jüngere: Beschreibung des Oberamts Künzelsau. Kohlhammer, Stuttgart 1883, Seite 453. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Beschreibung_des_Oberamts_Kuenzelsau_I_453.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)