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über an Wolfgangs Nichte, die Tochter seines Bruders Julius, Regine Barbara, verehlicht in zweiter Ehe mit Wolf Dietrich von Gemmingen, und deren Tochter erster Ehe, Helene Marie von Stetten, welche 1640 das Gut theilten, so daß Altenberg und Niedersteinach als selbständiges Rittergut an Dietrich von Gemmingen fiel, Braunsbach aber seiner Stieftochter Helene Marie zufiel.

Helene Marie von Stetten war damals schon verwitwet. Ihr Gatte Georg Sigmund v. Eyb mar schon 1632 gestorben. 1640 trat sie in die Ehe mit Joh. Kaspar v. Layen, der nun den Blutbann zu Braunsbach als kaiserliches Lehen empfieng, aber schon 1642 starb. Jetzt kam Braunsbach an Helenens dritten Gatten, Hans Georg von Lichtenstein 1644–63, unter dem Braunsbach eine glückliche Zeit hatte, in welcher die Wunden des Krieges heilten. Der Lichtensteinische Besitz wurde aufs heftigste angefochten von 2 Linien der Herren von Wolfskeel, von denen die Linie Reichenberg als Neffen der Gattin Wolfgangs von Crailsheim, Salome von Wolfskeel, auf Grund eines Legats Wolfgangs, die Linie Rottenbaur auf Grund einer Pfandschuld Wolfgangs, die ursprünglich auf Dünzbach angewiesen war, Ansprüche erhoben. Die Linie Wolfskeel-Reichenberg wurde auch wirklich 1666 vom Hofgericht in Rottweil in den Besitz des Ritterguts gesetzt.

Die Wolfskeel auf Reichenberg verkauften ihren so erlangten Besitz 22. Febr. 1673 an ihren Schwager Franz Johann Wolfgang von Vorburg, Herren zu Delsberg, kurmainzischen und würzburgischen Hof- und Regierungsrath und Oberamtmann zu Hartheim und Schweinburg. Helene Marie mit ihren beiden Söhnen Hans Georg von Lichtenstein und Franz Eberhard v. Layen starb eben um diese Zeit. Aber noch waren die Ansprüche der Herren von Wolfskeel zu Rottenbaur nicht befriedigt. Um seinen Besitz gegen alle Ansprüche von Seiten dieser Herren und der Erben der Helene Marie von Lichtenstein zu sichern, gab Herr von Vorburg das allodiale Rittergut dem Bischof Johann Hartmann von Würzburg als Lehen auf, aber die Herren von Wolfskeel-Rottenbaur erwirkten in ihrem Prozeß ein günstiges Urtheil und wurden durch den Markgrafen von Brandenburg-Ansbach im Weg der Exekution in Besitz gesetzt. Jetzt bezahlte Herr von Vorburg die alte Schuldforderung, wurde auch vom Kaiser mit dem Blutbann zu Braunsbach belehnt und gab nun 24. Juli 1675 Braunsbach noch einmal an Bischof Peter

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Julius Hartmann und Eduard Paulus der Jüngere: Beschreibung des Oberamts Künzelsau. Kohlhammer, Stuttgart 1883, Seite 432. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Beschreibung_des_Oberamts_Kuenzelsau_I_432.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)