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ebenso das Waschen in den Häusern, zu welchem Zweck zwei öffentliche Waschhäuser erbaut wurden (ein neues 1741). Jeder Bürger hatte einen Feuereimer aus Leder anzuschaffen (1678). Gedruckte Feuerordnungen wurden 1741 an die Bürger verkauft.

Auch medizinalpolizeiliche Bestimmungen finden sich. Die Badstube ist würzburgisches Lehen. Nur der Bader auf dieser Badstube darf eine offene Badstube halten und schröpfen (1723 erneuert). Ein weiterer Bader darf kein Becken aushängen, die Leute dürfen ihn in seiner Wohnung aufsuchen und ihn zu Kranken berufen (1540). Er darf aber nur trocken vor dem Ofen schröpfen ohne Bad und Lauge, es wäre denn ein Geistlicher, Offizier, Soldat oder Amtsdiener, der sich ohnedem balbiren läßt (1647). 1727 ist als Physikus Dr. Raabe bestellt. Bei Epidemien tritt Sperre ein. 1607 da die Pest in Dörzbach grassirt, werden Leute gestraft, welche Verwandte aus Dörzbach aufgenommen. Es wird geboten, die Orte und Enden, da ungesunde Luft ist, zu meiden.

In Bezug auf Handel und Gewerbe, welche in Künzelsau von alten Zeiten blühten, war eine Fülle von Verordnungen getroffen.

Künzelsau hatte schon seit Anfang des 15. Jahrhunderts kraft eines kaiserlichen Marktprivilegiums 4 Jahrmärkte, 14 Tage nach Gründonnerstag, Johannis, Maria-Magdalena und St. Burkhardt, und einen Wochenmarkt, der aber nur von Andreä bis Ostern gehalten wurde. Zoll- und Standgeld wurde nicht bezahlt, Gewicht, Maß und Elle wurden vom Schultheißen besichtigt. Württ. Viertelj. II, 151 ff.

Durch den Streit der Herren von Stetten und der Gemeinde K. mit Hohenlohe 1488 ff. wurden die K. geschädigt, indem die Ingelfinger Markttage auf die Zeit des K. Marktes verlegt und in Ingelfingen auch ein Wochenmarkt errichtet wurde. 1494 einigten sich nun die Ganerben an St. Antonitag zu Amorbach, daß künftig 3 Märkte zu K. gehalten werden sollten an Joh. Bapt., Sonntag vor Margarete und Sonntag nach St. Gall. Der Markt begann am Vorabend des Feier- und Sonntags und dauerte somit 2 Tage. Auch der Wochenmarkt wurde wieder eingerichtet und vom Donnerstag auf Mittwoch verlegt. Er dauerte von St. Andreas bis zur Osterwoche. Die alten Privilegien, freies Geleit etc. wurden erneuert. Darauf hin ertheilte Kaiser Maximilian (Worms 3. Sept. 1495) ein neues Marktprivilegium. Während des 30jährigen Kriegs war der Margaretenmarkt und der Wochenmarkt eingegangen, wurde aber 1644 wieder erneuert.

Für den Markt waren nach altem Brauch, der 1755 wieder eingeschärft wurde, besondere Maßregeln getroffen. Auf dem Kirchthurm waren 2 Hüter, welche 4mal abgelöst wurden, an jedem Thor ein Hüter, auf dem Rathhaus ein Wachtmeister, ein Korporal und zwölf Wächter, die auch auf den Straßen Aufsicht führen. Jeder Bürger muß die Wache selbst versehen oder einen andern Bürger stellen, Söhne und Knechte werden nicht angenommen bei Strafe von 1 fl. Trunkenheit im Wachdienst wird bestraft mit Gefängnis. Ein Marktmeister führt Aufsicht. Er hat unter sich 2 Marktstandsgeldsammler (früher gab es kein Standgeld), 4 Gewichtsaufzieher, 2 Flachswäger. Alle Kaufleute müssen die Elle à 1 Pf. beim Richter kaufen, ehe sie ausmessen, d. h. sie prüfen lassen (1600). Wer über dem Markt Gassenwirthschaft treiben will, muß beim Schultheiß sich melden. Der Weinpreis

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Julius Hartmann und Eduard Paulus der Jüngere: Beschreibung des Oberamts Künzelsau. Kohlhammer, Stuttgart 1883, Seite 299. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Beschreibung_des_Oberamts_Kuenzelsau_I_299.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)