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restaurirt, begann es 1575 sich seiner K. Besitzungen zu entäußern durch Abtretung an die Herrn v. Crailsheim (s. oben), durch Tausch mit Graf Georg Friedrich von Hohenlohe-Waldenburg 1587. 1592 gab es die Burgmühle an Hohenlohe und 1598 seinen ganzen Besitz in K. das hällische Schlößchen, 71 Morgen Wald, das hällische Holz auf dem Künzberg und die Gerechtigkeit des Oberhofs im Anschlag von 8000 fl. an Graf Wolfgang von Hohenlohe-Weikersheim. Damit hörte Hall auf Ganerbe zu sein. (Hammers Archivalien, Bauer Coll.)

Komburg. Dieses 1079 gestiftete Kloster hatte schon um 1090 von Mechtild Meerwald, liberae conditionis matrona, neben andern Rechten, Gefällen und Gütern in der Umgegend solche in Künzelsau erhalten, worüber Bischof Sigfried von Würzburg einen Bestätigungsbrief 1049 ausstellte. Mencken script. I, 422. W. U. II, 52.

1287 erhielt Komburg von Bischof Bertold (von Sternberg) die Kirche und die dazu gehörigen Kapellen nebst der Pfarrkirche zu Steinbach und der Tochterkirche in Hall. Das Patronatrecht hatte Komburg schon früher. Mencken script. I, 413. 59.

1330 hatte Komburg einen langjährigen Streit mit Kraft von Hohenlohe über die von den Herren von Bartenau herrührenden Lehengüter zu K. und Nagelsberg und 1410 mit Eitel Goltstein wegen Schädigung der Komburger Mühle. (Langenb. Wehrbuch.)

1389 erwarb Komburg von Cunz Senft dessen Güter und Gefälle zu K. 1430 besaß Komburg zu K. 1. die Kirche mit allen Altären und Zugehörungen, 2. 2 Theile des Weinzehntens und Kornzehntens, 2 Theile des großen und 1/3 des kleinen Zehntens zu Etzlinsweiler, den großen Zehnten in Hefenhofen mit Ausnahme von 2 Höfen, wo 1/3 Komburg, 2/3 die Altäre zu K. bezogen, 1/3 des kleinen Zehntens daselbst, 2 Theile des großen Zehntens zu Schüpperg, einen freien in 4 Theile getheilten Hof, von der Burgmühle Gülten, Hauptrecht und alle Rechte, von der Überschlagmühle 35 β Heller, von der Badstube die Hälfte, am Gericht 1 Theil, vom kleinen Frevel 2 Heller, vom großen 1 Pfd. 5 Heller, 1 Kelter mit Bannrecht für eine Zahl Weinbergbesitzer, bes. s. Lehnsleute (Bauer Coll.). 1478 inkorporirte Papst Sixtus IV. dem Kloster die Kirche zu K. wie die zu Steinbach, Thüngenthal, Gebsattel, Erlach und die Michaelskirche zu Hall. Wib. I, 138.

1483 Montag nach Vinc. Petri verkauften Abt Andreas, Prior und Konvent ihre Antheile und Besitzungen zu K., sowie die Weiler, Höfe, Gülten, Zehnten, Vogteien und Gerechtigkeiten zu Gaisbach, Etzlinsweiler, Kemmeten, Nagelsberg, Criesbach, Ginsbach, Meßbach, Hag, Ober-Kubach, Morsbach, Schüpperg, Hefenhofen, Niedernhall, Ingelfingen, Lüpfersberg, Scheuerheim, Steinkirchen, Kronhofen und Cunzelsbach, sämmtlich Lehen von Würzburg, an die Grafen Albrecht und Kraft von Hohenlohe um 6000 fl., worauf Würzburg den Grafen Kraft mit den erkauften Gütern belehnte. Komburg war 1489 nur noch sein Recht an die Kirche geblieben und einige Lehengüter, welche Zürch von Stetten besaß.

1581 kündigte Komburg die Wiederlösung der 1483/9 verkauften Güter an, da keine Genehmigung des Bischofs oder päpstlicher Kommissäre nachzuweisen sei. Bei einem Schiedsgericht entschied sich der Deutschmeister für Komburgs Recht, Hohenlohe appellirte an das Reichskammergericht in Speier, das 1621 für Komburg entschied. Nun versuchte

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Julius Hartmann und Eduard Paulus der Jüngere: Beschreibung des Oberamts Künzelsau. Kohlhammer, Stuttgart 1883, Seite 285. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Beschreibung_des_Oberamts_Kuenzelsau_I_285.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)