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lief. Sie diente als Grenzmarke. Zum Jagstgau gehörten die Centen Jagstberg-Mulfingen und Ballenberg-Krautheim, welche wahrscheinlich das alte Gericht in Aschhausen ersetzte. Die Grenze zwischen beiden gieng zwischen den Markungen Hohebach, Weldingsfelden einer- und Dörrenzimmern, Meßbach, Dörzbach andererseits durch. Zur Jagstgau-Cent Möckmühl gehörte der Hof Weigenthal, während Hopfengarten zur Cent Burkheim d. h. Osterburken im Wingarteibagau zählte.

Vom Taubergau lagen 2 Centen theilweise innerhalb des Bezirks, nemlich die Cent Hollenbach, 1360 nach Weikersheim verlegt OA.Beschr. Mergenth. S. 825, mit Hollenbach, Ozendorf, abg. Steigerbach und Ailringen jenseits des Bachs, (der südwestliche Theil von Ailringen gehörte zur Cent Jagstberg) und die Cent Riedbach-Bartenstein mit Ettenhausen, Ganertshausen, Zaisenhausen wenigstens theilweise, Hirschbronn, Wittmersklingen. Diese Cent ist zum Taubergau zu rechnen W. U. I, 272 (1054). Die südöstliche Ecke des Bezirks gehörte zum Maulachgau, mit 1. Cent Langenburg (Centorte im Bezirk: ohne Zweifel Buchenbach, Eberbach, Gemeinde Laßbach und Nitzenhausen) und 2. Cent Döttingen, deren Umfang zur Zeit noch völlig unbekannt ist. Wahrscheinlich ist die alte Pfarrei Steinkirchen, also auch Kocherstetten mit Parzellen, das aber im 15. Jahrhundert sein Recht in Künzelsau suchte, Württemb. Viertelj. 1879, 151, Zottishofen, Jungholzhausen. Braunsbach hieherzuziehen. Die Centverhältnisse des Kochergaus im mittleren Kocherthal sind noch ganz unklar. Sicher reichte der Centbezirk Forchtenberg mit dem alten Grafensitz Wulfingen in den Südwesten des Bezirks herein. (Muthof, Büschelhof, Eichelshof, Schleierhof, Crispenhofen mit Parzelle und Weisbach.) Ein altes Gericht war in Hermersberg, wo das abg. Reuenthal bei Niedernhall sein Recht suchte. Von dieser Cent ist Niedernhall wahrscheinlich eximirt worden, als es Stadtrecht erlangte. Eine alte Malstätte war wohl die Linde bei Criesbach, s. die Sage von Luther und seinen Aposteln.

Von der alten Centverfassung erhielten sich bis zum Übergang an Württemberg die Centen Jagstberg und Krautheim. Dagegen bekam Künzelsau schon im 15. Jahrhundert die Bedeutung eines Obergerichts für Kocherstetten, Morsbach, Eberbach und Hermuthausen. Württemb. Viertelj. 1879, 151.

Gaugrafen im Jagst- und Kochergau (Wulfingen, Niedernhall, Aschhausen) scheinen die Grafen von Weinsberg-Öhringen

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Julius Hartmann und Eduard Paulus der Jüngere: Beschreibung des Oberamts Künzelsau. Kohlhammer, Stuttgart 1883, Seite 217. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Beschreibung_des_Oberamts_Kuenzelsau_I_217.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)