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da erlaubt der Haushalt der Gemeinde auch noch die Verabreichung von Bürgergaben.

Das Brennholz findet in den benachbarten württembergischen und badischen Orten guten Absatz, namentlich wo gute Waldwege sind, auch einige Händler befördern das Holz in weitere Ferne. Das Nutzholz wird, soweit es nicht den Bedarf der Umgegend zu decken hat und zu Bahnschwellen an Ort und Stelle verschafft wird, in den verschiedenen Sägmühlen des Oberamts verarbeitet. Je nach dem Gang des Handels kommt aber auch ein großer Theil, namentlich starke Eichen auf den Neckar zum Export, sowie nach Ochsenfurt in Bayern.

Dingliche Lasten ruhen nirgends mehr auf den Waldungen.

Unter den Nebennutzungen ist nur die Streunutzung von Bedeutung, welche sowohl in Privat- als Körperschaftswaldungen vielfach im Übermaß ausgeübt worden ist. Das Gesetz vom Jahr 1875 und das Forstpolizeigesetz von 1879 ist geeignet, die nöthigen Schranken zu setzen. In den Staats- und den grundherrlichen Waldungen wird nur in den Nothjahren Laub verkauft. Die Grasnutzung wird in den Staatswaldungen vielmöglichst gestattet. Eicheln und Bucheln finden in Samenjahren sehr guten Absatz. Der Muschelkalk liefert in Form des sogenannten Kornsteins und als Kalktuff werthvolles Baumaterial.

Beschädigungen durch Insekten sind selten, dagegen schaden Mäuse und Maikäferlarven öfters, größerer Windschaden ist Seltenheit, Spätfröste schaden den Buchen nicht selten, ebenso Schneedruck den Forchen.

Im Revier Schönthal betrug die Zahl der vom Forstamt abgerügten Forstvergehen in den Jahren 1870 bis 1879 durchschnittlich jährlich 111 und zwar 1 Weidvergehen, 5 Streu- und Grasexcesse, 25 Grünholz-, 38 Dürrholzexcesse, 42 sonstige Zuwiderhandlungen, woraus zu ersehen ist, daß bei gutem Schutz, wie er namentlich in den Staatswaldungen besteht, die Bevölkerung leicht von Excessen abzuhalten ist, was auch davon herrühren mag, daß den unbemittelten Leuten Gelegenheit genug gegeben ist, sich ohne größeren Aufwand durch Stockholz, Reinigungsreisig und dergleichen zu beholzen. Auch in den grundherrlichen Waldungen fehlt es nicht an der Zahl der Schutzdiener, wohl aber hie und da noch an den richtigen Persönlichkeiten. In den Gemeinde- und Privatwaldungen lassen die Forstschutzeinrichtungen noch viel zu wünschen übrig, weil man die

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Julius Hartmann und Eduard Paulus der Jüngere: Beschreibung des Oberamts Künzelsau. Kohlhammer, Stuttgart 1883, Seite 181. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Beschreibung_des_Oberamts_Kuenzelsau_I_181.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)