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nur der kleine Zehnte; der Neugereutzehnten aber dem Deutschorden. Die politische Gemeinde Nitzenhausen umfaßte früher auch die jetzige Gemeinde Laßbach.

ca. 1090 schenkt Mechtild von Stein ihre Rechte und Gefälle zu Nicenhausen an das Kloster Komburg. Menken[1] script. rer. Germ. 1, 422.

1178. Nicozeshausen ist nicht Nitzenhausen, sondern Niclashausen bei Wertheim. Reg. boic. 1, 301.

1248 bestätigt P. Innocenz IV. dem Kl. Komburg seine Rechte in Uzenhausen (Württb. U. IV).

1268 18. Febr. schenkt Sifrid, genannt Zürch von Stetten, dem Bruder Kraft von Krautheim, Deutschordenscommenthur in Mergentheim, 15 Pfd. jährl. Einkünfte von seinen Gütern in Nitzenhausen. W. F. 4, 193, Stäl. II, 568.

1319 verkauft Kl. Komburg seine Gülten und Zinse an den Deutschorden in Mergentheim um 8 Pfd. Heller (Bauer).

1320. Götz v. Stetten, Ritter, und seine Gattin Hedwig verkaufen in N. ein Gut an den Deutschorden, das sie theils von Gernot von Gabelstein erkauft, theils ererbt hatten. Staatsarch. Bauer, W. F. 4, 196.

1491 verkauft Martin von Adelsheim seine Rechte und Gefälle zu Nitzenhausen an Simon v. Stetten (Stett. Arch.).

1508 übergibt Simon von Stetten seine leibeigenen Leute zu Nizenhausen an Conz v. Stetten (Stett. Arch.).

1525 ff. Die Deutschordensunterthanen zu Nizenhausen müssen an Philipp von Berlichingen, Amtmann zu Jagstberg, für Schaden im Bauernkrieg 80 fl. bezahlen. Oechsle 231.

1527 wird jedem Haus in N. für Schaden im Bauernkrieg an den Deutschmeister 3 fl. Strafe auferlegt. Oechsle 238.

1540 22. Juli erlaubt K. Ferdinand dem Deutschorden in Nitzenhausen, wo er alle hohe und niedere Obrigkeit besaß, ein eigenes Gericht aufzurichten. Dagegen gehörte N. zum Halsgericht Mergentheim. W. F. 6, 246.

1603 24. März sprechen die Herren v. Stetten eine Wiese bei dem „Utzenbronn“, welche zur Markung Nitzenhausen gehört haben soll (s. Steinbach), an. Buchenb. Arch.

1603 wollen die Deutschherren vor Kocherstetten ziehen, weil die Herren von Stetten den Zehnten von einem strittigen Acker weggeführt. Sie bleiben aber zu N., da die Künzelsauer den H. v. Stetten zu Hilfe kommen. (Bauer).

1605 18./8. Juli vertragen sich die Herren von Stetten mit dem Deutschorden wegen des Heidenrucks. Unparteiische sollen entscheiden, ob derselbe zur Nitzenhauser Markung gehöre oder eine gemeine Allmut sei. Hut, Trieb und Weide sollen die Gemeinden Nitzenhausen, Berndshausen und Mäusdorf haben. Ein Feldlehen beim „Utzenbronnen“ wollen die Herren v. Stetten gegen ein anderes zu Berndshausen oder Eberbach abtreten (Stett. Arch.).

1622 22. Febr. verkauft Georg v. Stetten Gülten zu N. an Hans Reinhard v. St. (Stett. Arch.).

  1. Scriptores rerum Germanicarum, praecipue Saxonicarum. Hrsg. von Johann Burkhard Mencken
Empfohlene Zitierweise:
Julius Hartmann und Eduard Paulus der Jüngere: Beschreibung des Oberamts Künzelsau. Kohlhammer, Stuttgart 1883, Seite 751. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Beschreibung_des_Oberamts_Kuenzelsau_II_751.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)