Seite:Beschreibung des Oberamts Kuenzelsau II 689.jpg

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

wogegen man ihn in die Bruderschaft der Kirche aufnimmt. St. Veitstag (Morsbacher Urkunde).

1516 verweist Konz von Stetten seine Hausfrau, Amalie Zobel, auf den Weinzehnten zu Morsbach, würzb. Lehen und eigene Gülten daselbst. Mont. nach Kil. (Stett. Arch.).

1517 Dienstag nach Barthol. verkauft Kilian v. Stetten, zu Künzelsau seßhaft, an Werner von Stetten seine Güter und Feldlehen zu Morsbach und Stetten um 15 fl. (Stett. Arch.).

1519 verkauft Gabriel von Stetten an Christoph von Stetten, Vormund der Kinder Simons von Stetten, 1/6 am Zweitheil des Fruchtzehntens, das er von Kaspar von Stetten geerbt, um 31 fl. (Stett. Urk.).

1530 Seb. Tag verkauft Zürch von Stetten an Simon von St. seine eigenen und Lehengüter zu Künzelsau und Morsbach um 22 fl. (Stett. Urk.).

1547 weist Christoph v. Stetten seine Hausfrau, Katharina von Rossau, mit 500 fl. auf den lehnbaren Zehnten zu Rappoldshausen und zu Morsbach und mit 100 fl. auf Gülten zu Morsbach an.

1555 wird vor dem Oberhof zu Künzelsau wegen der Morsbacher Unterthanen, die ganze Güter, gegen die, welche halbe haben, in Betreff der Austheilung der Gemeinrechte verhandelt (Bauer, Coll.).

1559 verkaufen St. Petritag, Wilh. Sützel von Mergentheim und seine Hausfrau Agnes v. Stetten u. A. 1/6 an dem Halbtheil der vordern, 1/6 an dem Drittheil der hintern Kelter, 1/6 am Sechstheil der Vogtei zu Morsbach. Staatsarch.

1560 Mittwoch nach Ostern machen Konrad Erer und Johann Heber die eigenen Güter zu Morsbach, 200 fl. werth, welche Zürch von Stetten hinterlassen, Komburg zu Lehen gegen Eignung des Hauses in der Scharfengasse zu Künzelsau, das einst Gabriel und Zürch von Stetten besessen (Stett. Arch.).

1563 Mittwoch vor Barthol. übergeben Ludwig Rinck v. Baldenstein zu Veldeck und seine Hausfrau Veronika von Stetten an Eberhard von Stetten ihren Theil an den Bußen zu Morsbach mit der Obrigkeit, die Gerechtigkeit an der vordern und hintern Kelter und den Theil am großen und kleinen Zehnten zu Morsbach wie am Neugereut und Anderes. Stett. Arch.

1582 27. März verkauft Hans Georg von Vischborn, genannt Gerhart, an Hans Reinhard von Stetten 1/4 an der hintern und vordern Kelter, an Buß und Frevel, am Gericht und am kleinen Herrenantheil des Fruchtzehnten zu Morsbach. Stett. Arch.

1589 gaben die Herrn von Stetten eine Ordnung der Bürgerannahme in Morsbach.

1618 4. April gestattet Bischof Johann Gottfried von Würzburg Ludwig Casimir von Stetten seinen Theil am halben Zehnten zu Morsbach an Wolf v. Stetten zu versetzen (Stett. Arch.) und 1627 versetzt er das Drittel des Zehntens an das äußere Haus. ib.

1625 12. Mai verkaufen Joh. Philipp Hoenmoldt und seine Hausfrau Dorothee, geb. Heber, an ihren Schwager, Balth. Seefried, Güter, Gefälle, Unterthanen zu Heimhausen, Bertzhofen, Buchenbach, Morsbach um 1000 fl. (Stett. Arch.).

1646 14. Dez. verspricht Oberstlieutenant Georg Andreas von

Empfohlene Zitierweise:
Julius Hartmann und Eduard Paulus der Jüngere: Beschreibung des Oberamts Künzelsau. Kohlhammer, Stuttgart 1883, Seite 689. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Beschreibung_des_Oberamts_Kuenzelsau_II_689.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)