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1. das innere Haus besaß:

Das ältere Stammschloß zu Schloßstetten, 2 Pachthöfe, auf einem Wirthschaftsgerechtigkeit, eine Bierbrauerei, ein Wohngebäude mit Scheuer und Stallung zu Kocherstetten.

Das Rittergut zu Schloß Stetten, ein Allodialgut zu Kocherstetten, Weinberge, Wald auf Vogelsberger, Sonnhofer, Buchenbacher und Kocherstetter Markung, ein Drittel der Jagdgerechtigkeit der Gesammtfamilie zwischen Kocher und Jagst, Fischwasser. Gülten, Sterbfälle, Handlöhne und Koncessionsgelder in den Gefällorten Kocherstetten, Buchenmühle, Vogelsberg, Laßbach, Schlothof, Falkenhof, die vom äußern Haus übernommenen Revenüen zu Eberbach und Hermuthausen, großer und kleiner Zehnten zu Laßbach, Schlothof und Falkenhof, Theil am Zehnten zu Kocherstetten und Vogelsberg, drei Viertel am Zehnten zu Nitzenhausen, Theile am Zehnten zu Goggenbach und Mulfingen, Waldzehnten zu Vogelsberg, Zehnten zu Simmetshausen, Berndshausen und auf einem besonderen Distrikt zu Eberbach, Fruchtgülten daselbst, ein Drittel des Weinzehnten zu Morsbach, ein Drittel des Weinzehnten zu Kocherstetten, soweit er dem Hause Stetten zuständig war, Theil des Weinzehnten zu Altkrautheim und Eberbach.

2. Das äußere Haus besaß nach der Theilung von 1811:

a) das neue Schloß zu Stetten, einen Pachthof, ein Rittergut zu Schloßstetten nebst Weinberg, Wald bei Rappoldsweilerhof, ein Sechstel des Gesammtjagdrechts, Fischwasser am Kocher. Gefälle wie oben zu Mäusdorf, Morsbach und Kügelhof, Zehnten zu Mäusdorf, Morsbach, Kügelhof, die Hälfte des „Brendleszehnten“. Weingefälle zu Morsbach und Kocherstetten.

b) Wohnhaus mit Scheuer und Stallung zu Schloßstetten mit Gärten, Äcker, Wiesen, Weinberg, Güter zu Mäusdorf und Kocherstetten, Wald im Huttenwald, ein Sechstel des Jagdrechts, Fischwasser, Gefälle zu Morsbach, Mäusdorf und Kugelhof, Zehnten zu Mäusdorf und Morsbach, Kügelhof, die Hälfte des Brendleszehnten, Weinzehntantheil zu Morsbach, Kocherstetten, Amrichshausen, Weingülten zu Morsbach.

Ein Theil der Besitzungen des äußeren Hauses war ursprünglich Erbe des innern, aber von jenem auf Wiederkauf erworben. Allodialgut dieser Linie war der Rappoldsweilerhof.

3. Das Buchenbacher Haus

a) Bodenhofer Zweig: das Rittergut Bodenhof mit Wohnhaus und Pachthaus und Ökonomiegebäude, sieben Zwölftel der Kelter zu Buchenbach, ein Viertel der Zehntscheuer zu Heimhausen, drei Viertel der zu Zottishofen, Wald, ein Sechstel an dem Jagdrecht, Fischwasser, Gefälle zu Bodenhof, Reilhof und Zottishofen. Zehnten zu Reilhof und Bodenhof, Zehntantheile zu Büttelbronn, Zottishofen, Amrichshofen, Garnberg, Lamshof bei Simmetshausen, Eichenau, Weinzehnten zu Morsbach, Kocherstetten, Buchenbach, Heimhausen.

b) Buchenbacher Linie: das alte Schlößchen oder Steinhaus, ein neueres Wohnhaus, Pachthaus mit Ökonomiegebäuden, und ein Pachtgut zu Buchenbach, fünf Zwölftel der Kelter zu Buchenbach, drei Viertel der Zehntscheuer zu Heimhausen, ein Viertel der zu Zottishofen, ein Sechstel der Jagdgerechtigkeit, Fischwasser in der Jagst.

Empfohlene Zitierweise:
Julius Hartmann und Eduard Paulus der Jüngere: Beschreibung des Oberamts Künzelsau. Kohlhammer, Stuttgart 1883, Seite 642. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Beschreibung_des_Oberamts_Kuenzelsau_II_642.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)