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urkundlich zuerst 1266 in den Händen Konrads von Krautheim. Später war es theilweise freies Eigenthum der Herrn von Bachenstein, theilweise würzburgisches Lehen der Herrn v. Stetten. Durch Käufe und Erbschaft bekamen verschiedene Haller Bürger Besitzungen dort. Allmählich aber erwarben die Grafen von Hohenlohe von den Herrn von Bachenstein (1488) und Stetten (1510–1535) die Hoheitsrechte im Dorfe. Das Patronatrecht zur Pfarrei, die schon 1453 im liber synodalis erwähnt wird, besaßen die Schenken von Limpurg bis 1536. 1536 traten sie ihr Recht an die Stadt Hall ab, welche aber mit den Grafen von Hohenlohe, als dem Gerichtsherrn und Besitzer der hauptsächlichsten Rechte, in manchfache Differenzen kam, die beiden von Hall eingesetzten Pfarrer wurden nacheinander vertrieben. Sie waren evangelisch. Von dem Zehnten der Pfarrei gaben die Grafen einiges an die Pfarrei Döttingen. 1543 stiftete Landgraf Philipp von Hessen einen Vergleich zwischen Hohenlohe und Hall, wonach sich die Grafen verpflichten, dem Pfarrer den halben Theil des Zehnten zu J. und was ihm von Pfarrrechtswegen gebührt, wieder zu verabfolgen. Die Haller verzichteten auf Ersatz dessen, was der Pfarrer von Döttingen inzwischen erhalten. (Kirchberger Amtsacta). 1561 gestattet Hall Hohenlohe die Heiligenrechnung allein abzuhören. 1564 19. Februar trat Hall das Patronatrecht zu „Junglinshausen“, das Pfarrhaus, Widdum und den halben großen und den kleinen Zehnten, welcher der Pfarrei gehörte, an Hohenlohe ab, wogegen die Grafen die Pfarrei Ulshofen (Ilshofen) gaben. Die Grafen von Hohenlohe hoben nun die Pfarrei auf und vereinigten sie mit Döttingen, mit dem Jungholzhausen sich in die Sonntagsgottesdienste theilt (Haller Arch.). J. gehörte zur Herrschaft Hohenlohe-Langenburg, der heute noch das Nominationsrecht zur Schulstelle zusteht, und kam mit dieser an Württemberg.


Pfarrer: Michael Spengler 1533. Christoph Hassel und Georg Hainbach bis 1543. Jodokus Blinzig 1549. Wib. 4, 101.


1266 Juni 14 schenkt Kraft Konrad v. Krantheim seiner Gattin Kunigunde Güter in Jungoldshausen die nach ihrem Tod an das Kl. Gnadenthal fallen sollen. Wib. 1, 76.

1347 Sept. 29. Friedrich von Lihenthal Stadtschreiber zu Rotenburg und Anna v. Neuenstein verkaufen ihre Güter zu Jungeltshausen an das Kl. Gnadenthal. Wib. 2, 195.

Empfohlene Zitierweise:
Julius Hartmann und Eduard Paulus der Jüngere: Beschreibung des Oberamts Künzelsau. Kohlhammer, Stuttgart 1883, Seite 626. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Beschreibung_des_Oberamts_Kuenzelsau_II_626.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)