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Wald-, 1586 eine Stadt-, 1590/91 eine Gerichtsordnung; 1596 schenkte er ihr einen Wappenbrief, W. F. 1849, 75. 1632 schenkte Gustav Adolf die Herrschaft Jagstberg an Graf Georg Friedrich v. Hohenlohe, der sie aber nach der Schlacht bei Nördlingen 1634 wieder verlor. Durch den Reichsdeputationshauptschluß vom 23. Nov. 1802 und 25. Febr. 1803 kam die Herrschaft Jagstberg an Hohenlohe-Bartenstein (mit Ausnahme von Amrichshausen) als Entschädigung für Verluste im Elsaß. 1806 übergab Fürst Ludwig Aloisius die Herrschaft seinem Bruder Karl Joseph, welcher nun die Bartensteinische Secundogenitur Hohenlohe-Jagstberg gründete, welche durch die Rheinbundsacte v. 12. Juli 1806 unter württembergische Staatshoheit kam.

Zur Herrschaft Jagstberg, welche später ein würzburgisches Amt bildete, das vom 15. Jahrh. an bis 1802 von adeligen Oberamtmännern mit dem Sitz im Schloß, später in Haltenbergstetten, von einem Amtsverweser oder Keller mit dem Sitz in Jagstberg bis 1782 und dann in Mulfingen, einem Centgrafen in Mulfingen, sowie einem Cent- und Amtsschreiber verwaltet wurde, gehörte: Jagstberg Burg und Stadt Amrichshausen, Zaisenhausen, Simprechtshausen, Hoffeld, Railhof und ein Theil von Heimhausen. Zur Cent Jagstberg gehörte auch Hohebach, Ailringen bis zum Bach, Seelach, Mäusberg, Alkertshausen, Simmetshausen, Holzleute, Geroldshausen, Berndshofen, Berndshausen, Büttelbronn, Ohrenbach, Steinbach, Weldingsfelden, Obereschach beim Eschenhof, Windischenhof, Windischhohbach, Heslachshof, Eisenhutsroth sammt den abgegangenen Orten. In dem ganzen ansehnlichen Centbezirk, dessen Grenze in „Geschreie“ eingetheilt war, sprach Würzburg die Jagdgerechtigkeit und Hut und Trieb für die Schäfereien Jagstberg und Simprechtshausen an. W. F. 847, 38.

Jagstberg, ursprünglich nur Burgsitz für die Herrschaft Mulfingen, später zu einer mit der Burg eng verbundenen Gemeinde erwachsen, scheint früher mit Mulfingen und dem abgeg. Niedermulfingen eine Markgenossenschaft gebildet zu haben, wie denn Jagstberg heute noch theilweises Triebrecht auf Mulfinger Markung besitzt. cfr. W. F. 1847, 68. Der Zehnte gehörte theils dem Gesammthause Hohenlohe, theils Würzburg, theils den Herrn v. Stetten und der Pfarrei Jagstberg. Von ritterlichen Herren fanden sich sonst noch besitzberechtigt die Herrn v. Lihenthal 1357, Wolmershausen 1390, Goltstein v. Gattenhofen 1400.

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Julius Hartmann und Eduard Paulus der Jüngere: Beschreibung des Oberamts Künzelsau. Kohlhammer, Stuttgart 1883, Seite 588. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Beschreibung_des_Oberamts_Kuenzelsau_II_588.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)