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1413 Sonnt. nach Martini verkauft Rüdiger Sützel eine Mühle zu Eberbach an Zürch v. Stetten für Uns. l. Frauen zu Kocherstetten (Stett. Arch.).

1415 S. Thomasabend stiftet Wilhelm v. Stetten d. Junge zu einer Jahrzeit in der Pfarrkirche zu Stetten 11/2 fl. Gült von der obern Mühle zu Eb., die Thomann gebaut hat, behält sich aber das Lehen der Mühle, seinen Theil am Fastnachtshuhn vor (Stett. Arch.).

1446 kauft Kraft v. Hohenlohe von Rüdiger Sützel mit dem Burgstadel zu Bullingsbach Zins und gültbare Güter zu Eberbach, die Weinschenke, das Meßneramt, das Flurschützenamt und den Hirtenstab. (Schöll, Chronik der Gr. v. Hohenlohe. Mscr.)

1457 belehnt Kraft v. Hohenlohe Simon v. Stetten, Ritter, mit seinem Theil am Gericht und den Gütern zu Eb. (Stett. Arch.).

Ebenso 1485 belehnt Albrecht von Hohenlohe Gabriel von Stetten. ib. 1490. Götz v. Stetten mit seinem Theil, 1500 Kraft v. Hohenlohe, Simon, Werner und Christoph v. Stetten.

1502 verkauft Götz v. Stetten an den Spital zu Öhringen 10 fl. Zinsgeld von seinen Gütern, Zehnten und Gerichten zu Eberbach und Bullingsbach, darunter 1/6 am Gericht, Kelter und Bach.

Graf Albrecht v. Hohenlohe bestätigt den Kauf 1502 St. Valent. (Stett. Urk.).

1517 Dom. Lätare verkauft Gabriel v. Stetten an seinen Vetter Christoph etliche Güter zu Eb. sammt allen Gerechtigkeiten, darunter 1/4 auf der Kelter, 1/4 am Bach und Gericht, und Hauptrecht um 100 fl. (Stett. Arch.).

1527. In Eberbach muß jedes Haus für die Theilnahme am Bauernkrieg 3 fl. Strafe zahlen. Oechsle, S. 238.

1532 kauft Gr. Albrecht v. Hohenlohe v. Christoph v. Stetten 1/4 am Gericht und Obrigkeit sammt seinen Gefällen zu Eb. (Fleiners Chronik).

1547 wird der Gemeinde Eberbach der Viehtrieb in den Nitzenhauser Waldungen zugesichert (Staatsarch.).

1545 kauft Albrecht v. Hohenlohe 1/3 am Bach von Simon von Stetten für 24 fl. (Schöll, Chr.).

1549 ff. wollen die Ganerben auf Wunsch der Unterthanen, um der Unordnung allda zu steuern, ein Gericht und Schied zu Eb. gemeinsam errichten (Stett. Urk.).

1551/1608 protestiren Deutschorden und Stetten wiederholt gegen die Ansprüche Hohenlohes auf die hohe Obrigkeit zu Eb. (Stett. Arch.)

1561 tritt die Stadt Hall an Graf Ludw. Casimir v. Hohenlohe etliche Gärten, Wiesen und Äcker zu Eb. ab (Schöll, Chr.).

1570 26. Jan. sichern Gräfin Anna, Albr. und Wolfgang von Hohenlohe Eb. v. Stetten zu, daß der 1569 geschlossene Vertrag über die Vogtei und hochfraischliche Obrigkeit zu Buchenbach kein Präjudiz für die streitige Fraisch zu Eb. sein soll. (Stett. Urk.) Dagegen hatte Hohenlohe beim Unterregenbacher Markt an St. Veitstag, wenn eine Frevelthat geschah, das Recht der Nacheile bis an den Bach zu Bettshofen und bis zur Forster Markung. ib.

1571 schreibt Alwig v. Sulz, Hofrichter zu Rotweil, daß die Gemeinde Eb. über Jahr und Tag in Acht und Bann sei auf Klage des Mich. Schneck v. Öhringen (Staatsarch.).

Empfohlene Zitierweise:
Julius Hartmann und Eduard Paulus der Jüngere: Beschreibung des Oberamts Künzelsau. Kohlhammer, Stuttgart 1883, Seite 528. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Beschreibung_des_Oberamts_Kuenzelsau_II_528.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)