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S. 40, auch Arch. für Unterfr. Band 13, Heft 1. Der unweit Meßbach gestandene Albertshof ist 1855 abgebrochen worden. Von der St. Wendelskapelle s. unten.

Ein Kalkofen liegt gegen Rengershausen.

Die große Markung ist reich an eigenthümlichen Flurnamen als Albertsholz, Ameisenberg, Beinholz, Bülz (cfr. Pulz bei Hohebach), Büttelsberg, Bühn, Eisenhut, Galgenberg, Höllwedel, Jeuttenstein und Judenberg, alt Jeuttenberg, Greifenstein, Mordäcker, Ringgarten, Schmödel, Steinsberg, Uhlbach, Urnenberg.

Das von Kaiser Rudolf II. verliehene Ortswappen hatte „in der Mitte durch den Schild gehend eine Straße, schachweis in 4 Theile getheilt“. Die 4 Felder waren abwechselnd weiß und roth, das obere Feld des Schildes war schwarz mit weißem Rad, das untere blau oder lasurfarben. Das Ortssiegel von 1616 mit der Umschrift: S. MARCK VND RATS ZU DORTZBACH – 1616 – hat noch dieselbe Anordnung, aber statt des Berlichinger Rads im obern Feld die Eybschen Muscheln in der Anordnung.


Dörzbach, alt Torcebach 1245, 1252, Thorzebach 1259 (von einem noch nicht bekannten Stamm. Der Olaut macht es unmöglich an eine Verwandtschaft mit Tiurizis, Theuerzer Mühle OA. Gaildorf, und Dürzel abgeg. zwischen Herrenthierbach und Simprechtshausen zu denken), gehörte ohne Zweifel zur Herrschaft Krautheim gleich Hohebach, deren Dienstmannen die ritterlichen Herren von Dörzbach waren. Von ihnen s. unten. Neben ihnen und nach ihrem Aussterben erscheint eine große Anzahl von benachbarten ritterlichen Familien als besitzberechtigt. Der Besitz ist ein stets wechselnder und viel getheilter. Wir finden die Herren von Bachenstein 1351–1491, von Berlichingen 1445–1609, Buttlar v. Neuburg 1441, v. Klepsheim (Klepsau nahe bei Dörzbach bad.) 1295. 1412, die Martine v. Mergentheim 1377, v. Neuenstein 1468. 78, v. Rosenberg 1523, von Stetten 1485, v. Seldeneck 1407 und 1415, v. Tann 1412 bis 76, v. Thierbach vor 1445, v. Veinau 1392.

Nach und nach erwarben die Herren von Berlichingen den ganzen Besitz; im Lauf des 15. und 16. Jahrhunderts sahen sie sich aber allmählich genöthigt, Dörzbach an die Herren v. Eyb 1601 ff. zu veräußern, welche den Besitz ihrem Hause zu bewahren wußten. Doch ist der Besitz unter den verschiedenen Linien getheilt. Die Vertheilung ist folgende: H. v. Eyb, älteres

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Julius Hartmann und Eduard Paulus der Jüngere: Beschreibung des Oberamts Künzelsau. Kohlhammer, Stuttgart 1883, Seite 490. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Beschreibung_des_Oberamts_Kuenzelsau_II_490.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)