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 Was nun die Einrichtung gedachter Anstalt selbst betrifft; so erhält ein jeder junger Mensch, der wenigstens 18 Jahre alt ist und den Ruf guter Fähigkeiten und eines anständigen Betragens hat, nach geschehener Anmeldung bey der Herzogl. Schul-Commission die Erlaubniß den Stunden im Seminario beywohnen zu dürfen; aber nur diejenigen werden unter die dienstfähigen Subjecte oder unter die Schulcandidaten aufgenommen, denen ihre Lehrer das Zeugniß der erforderlichen Geschicklichkeit geben. Im Ganzen genommen sind zeither die Gymnasiasten und Schulmeisters-Söhne gerade die schlechtesten Präparanden gewesen. Denn wer nicht zum Studiren tauglich ist, ists auch nicht zu einem Landschullehrer. Gleichwohl besitzen die Gymnasiasten wegen ihres bischen Lateins oft einen sehr schädlichen Stolz. Ist aber ein Gymnasiast gut und wird bloß durch seine Dürftigkeit vom Besuch einer Akademie abgehalten und will sich zu einem Landschulmeister vorbereiten lassen; so kann die vorhabende Absicht an ihm vielleicht besser erreichet werden, als an einem andern ganz ungebildeten jungen Menschen. Die Söhne der Schulmeister haben gewöhnlich einen unbeschreiblichen Dünkel, der sie