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Theil immer verbunden, oder wurden bisweilen wieder getrennet. So sind Schönbron oder das obere Gericht mit Wunsiedel; und Höchstäd mit Hohenberg für beständig, mir letztern Arzberg bisweilen, Thierstein und Thiersheim mehrentheils und jetzo Mkt. Leuten mit Kirchenlamiz verbunden und nur 7 Richterämter in den 6 Ämtern, von denen man noch anmerken könnte, daß in denselben ein eigenes Oberforstmeisteramt ist mit 12 Wildmeistereyen, welche bis auf eins größten theils über die hiesigen Waldungen die Aufsicht haben, ferner zu Selb und Thierstein seit 1703 ein eigenes Stift- und Pfründamt über die jetzigen Erlanger Universitäts-Güter und seit 1716 ein Reutverwaltungsamt, dann noch 6 landschaftliche Steuer-Einnahmen sind.

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 Daß 1440 zuerst über diese 6 Ämter Amtleute gesetzt wurden, welche alle unter dem Hauptmann zu Hof standen, ist daher falsch. Denn man findet solche schon in ältern Zeiten, als zu Hohenberg 1360. Albrecht Nothaft zu Weisenstein, 1412. Hanns von Kotzau 1417. Apel Vißthum, Ritter zu Selb 1427. Heinrich von Zedwiz, zu Thierstein 1415. Jan Rabe 1420. Osswald, Graf von Truhendingen und zu Weissenstad