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theils den Herren Burggrafen zu Nürnberg als Landsherren zu Lehen giengen, und so wie sie mit der nutznießenden Herrschaft an dieselben nach und nach gelangten, auch mit adelichen Amt- oder Hauptleuten besetzt wurden, die alle obrigkeitliche Gerechtsame sammt den Revenüen besorgten. Wegen der letztern aber wurden die 6 Ämter schon im funfzehnten Jahrhundert unter Kurfürst Albrechts Regierung in ein Kastenamt verbunden, das anfänglich zu Hohenberg, dann aber zu Wunsiedel war, daher sie dortmahls schon die 6 Ämter genennt wurden, und gewisse öffentliche Lasten z. E. die Henkergelder u. a. m. gemeinschaftlich zu tragen hatten, und so ist es noch. Als in der Folge verschiedene Orte ihr eiqenes Gericht, und zum Theil Stadt- und Markts-Gerechtigkeiten erlangten, so erhielten sie auch eigene Richter, die anfänglich zum Rath gehörten, dann aber von demselben abgesondert wurden.

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 Dieser Richterämter und Gerichte waren ehehin eilf, als Wunsiedel, Weissenstad, Kirchenlamitz, Selb, Hohenberq, Arzberg, Thiersheim, Thierstein, Leuten, Schönbronn und Höchstäd; die Richter selbst aber mehrentheils nur Handwerksleute, welche in wichtigen Angelegenheiten von dem Amtmann