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nach den Fraisämtern zeichnete und illuminirte. Da nun nicht alle Ämter auch die Frais haben, sondern bloße Kastenämter oder Verwaltungen der Cammer- und Kastengefälle sind, so mußte es freylich geschehen, daß sie in die Gränzen eines andern Amts gesetzt wurden. Dieses wurde denn als tadelnswehrt bemerkt und doch auch, nicht nur hiebey, sondern auch anderwärts gefehlt. Z. E. Schirnding wird als ein Amt angegeben und übel genommen, daß es in der Begränzung des Amts Hohenberg befindlich ist. Es ist aber dasselbe bis diese Stunde noch nur ein Dorf und hat kein Amt und gehört ins Amt Hohenberg. Es hat also eine jede dieser Karten ihr Gutes und auch ihr fehlerhaftes, am meisten aber vergeht sich die Cnopfische Karte in Ansehung der Amtshauptmannschaft Wunsiedel dadurch, daß sie für den Markt Redwitz ein besonderes Gebiet einzeichnet, mit großen Buchstaben Stadt Redwiz Egrische Obrigkeit dazu schreibt und in diesen Bezirk die Dörfer, Reutlas, Dörflas, Pfaffenreut und Manzenberg, welche unwidersprechlich zur Fraisch des Stadtrichteramts Wunsiedel mit hoher und niederer Gerichtbarkeit gehören, und Lengenfeld ins Pfälzische setzet, welches ebenfalls