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 S. 182. Weissenstad hatte nie das Berggericht oberhalb Gebirgs, sondern nur das Zinnergericht nach einem 1467 erneuerten und 1502 bestättigten Privilegio, dann das Zeidelgericht nach einem alten Stadtbuch von 1409.

 Daß die von Hirschberg den Ort an das Kloster Waldsassen vermacht haben, ist nicht zu erweisen, sondern aus dem Kaufbrief von 1346 klar, daß sie es sammt den herumgelegenen vielen Orten dahin verkauft haben, mit dem Beding, daß einer ihres Geschlechts allezeit Pfleger auf dem Rudolfstein seyn sollte, welches auch noch beobachtet wurde, da es 1348 an die Burggrafen zu Nürnberg kam. Der Weissenstädter Weiher ist nicht 300, sondern nur 1051/4 Tagwerk, das Tagwerk zu 360 Quadratruthen gerechnet, nach einer 1783 vorgenommenen sorgfältigen Ausmessung groß befunden worden.

 So viel von unserer Gegend, und dieses schon genug, um zu beweisen, wie wenig man sich auf die zur Zeit besten Landkarten und Geographien verlassen könne, die gleichwohl noch zu entschuldigen sind, weil sie nur andern und mehrentheils selbst unsern Landsleuten nachgeschrieben haben.