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seyn, und an der Regierung Theil genommen haben.“ Allerdings waren Landstände vorhanden, und darunter waren die drey Prälaten zu Michelsberg, Banz und Langheim die ersten und vornehmsten: ihre Deputirten zu den Landtagen schickten auch der Adel, der weltliche Klerus, und die Magistrate der Hauptstadt sowohl als der Municipalstädte. Der Landtag, welchen Fürst-Bischoff Johann Georg, der Hexenbrenner, einige Jahre vor dem Schweden-Kriege nach Bamberg ausschrieb, um die unter seinem Vorfahrer bewilligte Steuer auf andere 12 Jahre auszudehnen, mag der letzte dieser Art gewesen seyn: denn Bischoff Peter Philipp glaubte, als Landesherr sich an diese Einwilligung nicht binden zu müssen. Endlich wurde diese Irrung so vermittelt, daß bey dem fürstlichen Dikasterium, die Obereinnahme genannt, von welchem die Contributionen ausgeschrieben, und wohin sie eingeliefert werden, von jeglichem Stande ein Deputirter als beständiger Beysitzer sollte zugelassen werden, welches noch jetzt so gehalten wird. Übrigens kann der Fürst-Bischoff, ohne Bewilligung des Domcapitels, die Unterthanen mit keiner neuen Auflage beschweren.

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