Seite:Berichtigung der im dritten Theile der zu Weissenburg im Nordgau herausgegebenen geographischen Schriften, im Artikel Bamberg, aufgenommenen Fehler und Irrthümer.pdf/19

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

gehalten. Diese Kleidungsstücke bestehen ausser dem Hemde, für Mannspersonen, aus einem leinenen Schlafrock und Beinkleidern, für Frauenzimmer, aus einer Jacke und Rock, dann aus einem Halstuch, Haube, Strümpfen, Pantoffeln, und einem Schnupftuche. Die Krankenwärterinnen sind gehalten, die Ankömmlinge zu entkleiden und zu reinigen. Die dem Kranken eigenthümliche Kleidungsstücke werden, nachdem sie vorher durchräuchert, und gereiniget worden, vom Hausverwalter aufbewahrt, bis der Kranke im Stande ist, das Haus zu verlassen. Die Kleidungsstücke für Venerische und Krätzige sind besonders gezeichnet, und werden nie mit andern vermengt. Dieses nämliche gilt auch von den Betten der ansteckenden Kranken. Nach dem Ende einer jeden Woche erhalten die Kranken frische Wäsche.

.

Da die Erfahrung in mehrern Spitälern gezeiget hat, daß die männlichen Krankenwärter nicht so für die Reinlichkeit besorgt sind, als die weiblichen, so hat der Fürst ausdrücklich befohlen, auch für die männlichen Kranken, keine andern als weibliche Krankenwärterinnen zu nehmen. Eine jede