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Wienn genomen / vnd da zuo Ofen den Graf Hannsen von Zyps / vnd Hertzogen von Venedig Passthartten Ludwign Gritti genannt mit fünf tausent zu fuees vnd drey tausent zu Ros gelassen.

Die Sloesser vnd vessten an der Tuenaw gelegn / als Plinttenpürg / Gran / Comorn vnnd Altemburg durch willigklich ergebung eingenomen / an welchen jeden Fleccken ainen / wo sich die leüt darinnen / wie sy zuthun schuldig gewest vnd sonderlich der Bischof von Gran / der stat vnd Slos Gran / an alle vrsach / wider sein phlicht / Ayd / Eer vnd Cristennlichen glauben / dem Türcken vbergeben hat / vnd er selber Türckisch ist worden / treulichen gehandelt / sich der Türckh auf das wenigist etlich tag und wochen / bis Kü. Ma. ain treffenlich kriegßvolk zusamen bringen mügen / Het saumen vnnd hindern müessen / dardurch soelch vnüberwindlich verderbnus des Lanndts Osterreich / des zu langen zeitten derhalb tail nimer zufrüchten gebracht werden mag / auch das zum Hoechsten zuerbarmen / das volckh von Mans vnd Weibs personen klainen kinden vnd vil der schwangern Frauen. so hin weck gefürt / des maisten nider gehaut / vnd grausamlich damit gehandlt worden / durch erhaltung diser Flecken verhuet hetten werden / vnd der Türckh der angeunder strenger wintter zeit / so lang nit beleiben / oder so weitt herauf ruckhen vnndersteen mügen.

Vnnd demnach tag vnnd nacht vngefeirt mit dem eillendisten der Statt Wienn zuegeillet / dieselb am xxij. tag des Monats Septembris mit etlichen tausent pherdten berennen lassen.

Da dann der Kü. Ma. verwalter der Obrisstn veldhaubtmanschafft [12] / Obrisster veld Marschalk vnd ander verordennt Kriegscommissari / Rate vnd Haubtleut / die eilnndt vnd vnuersehenliche ankhunft der Turkhen[1] gesehen / vnd so eilundt mit kainer treffenlicher macht sich in das velt / den veindt entgegen zuolegern gefasst / zuo hanndt entslossen in der Stat zuo beleiben. Vnd da er auf zuo desstaetlicher erhaltung derseleben die vorstett all / so an jnen selbs weitschaechig vnd vil volkhs bedürftig gewest / abzuobrennen vnd zuoschlaiffen beuolhen: nach zerschlaiffung derselben / gmelt Kü. Ma. Kriegßcommissari / Raete / Haubtleut / Edl vnnd gmaine kriegßknecht / da bey einander zuobeleiben / die Stat vnd dz treffenlich geschütz darjnnen / so lanng jr leib vnd leben weret / zuoerhalten / vnd von des Cristenlichen glawbens wegen beieinander zuo sterben vnd zuo genesen / sich zuosamen verbunden haben: vnd darauf sich yederman in der Stat zuo gegen weer stellen vnd schikhen müessen / den Haubtleuten yedem sein Flekhn bey der Mawr zuouersehen uerordennt worden.

Vnnd nemblichen den durchleuchtigen Hochgebornen Fürsten vnd Herren herren Philipsen Phaltzgraven bey Reyn / vnd Hertzogn in Bairn etc. (der sich in dise geferliche belegerung selbs williglichen begeben hat) vnd den andern des Heiligen Reichs Haubtleuten / das quartier bei Strubenthor / bis auf Halb Kerner viertl vnd aber von den andern tail des Stubm thor bis zum Pyber thürn / vnd von denselben gar an Rottenthurn eingeben / vnd den herrn Eckhn von Reischach Haubtman vber drei tausent knecht das Kerner thor von des Reichs hauffen bis auff sand Augustin Closter / zuouerhüeten beuolhen gewest. Nach den von Reischach / Abl von Holnegk Haubtman vber den Steyrischen hauffen / das quartier bis jn garten neben der Purgkh ingehabt. Herrn Liennharten Freiherrn zuo

Anmerkungen (Wikisource)

  1. WS korrigiert: Tnrkhen
Empfohlene Zitierweise:
Peter Stern von Labach: Belegerung der Statt Wienn 1529. , Wien 1529, Seite 11–12. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Belagerung_Wiens_006.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)