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vor. Die Mitglieder erklärten ihn einstimmig für schuldlos und leerten, der Ordnung nach, den mitgebrachten Becher. Leodius war für solche Nachsicht dankbar, und schenkte jedem Anwesenden einen Krampfring.

Im Jahr 1600 wurde ebenfalls zu Heidelberg der Hessische Orden der Mäßigkeit gestiftet, jedoch, wohl aus Rücksicht auf die teutsche Trinknatur, nur auf zwei Jahre. Kein Mitglied durfte täglich mehr als 14 Ordensbecher voll Wein trinken. Der kleinere Sünder gegen dieses Gebot wurde ein Jahr von allem Ritterspiel, der schwerere Verbrecher auf zwei Jahr von allem Wein ausgeschlossen, und der Hauptfrevler zahlte zur Strafe 300 Thaler, oder gab zwei seiner besten Rosse. Diesen Strafen unterwarf sich auch Kurfürst Friedrich V.

Alle diese Gegenanstalten halfen wenig und diese Gegensauforden waren von kurzer Dauer. Es wurden fernerhin Trinkgefechte geliefert, und mit lauter Gesundheitstrinken brachte man sich um die Gesundheit.

L. H. B.


Des Pfalzgrafen hölzerner Dom.
(1591.)
(Pfälzer Mundart.)

Zu Köln, in der heilig Schtadt Köllen am Rheinn,
Do wachse die Kerchedhörn[1] wild;
Do schteht en großmächdiger schteenerner Dum,[2]
Un Prozessione gehn rings drum erum;

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Viel schöne Aldär un manch gnadereich Bild

Is dort zu Köllen am Rheinn.

Am Rheinn, vun de Felseberg hoch üwwerm Rheinn,
Do gucke die Burge ins Dhal,
Viel Burge mit runde un eckige Dhörn

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Die sage zum Schtrom als gebiedende Herrn:

Rheinn, nemm dich hübsch zsamme un schnür dich feinn schmal,
„Mir wolle’s, gehorch uns, o Rheinn!“


  1. Kirchenthürme.
  2. Dom.
Empfohlene Zitierweise:
August Schnezler (Hrsg.): Badisches Sagen-Buch 2. Band . Kreuzbauer und Kasper, Karlsruhe 1846, Seite 525. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Badisches_Sagenbuch_II_525.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)