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Die Wangen eingefallen.

110
     Im klagenden Wind

     Ach! wähnt sie das Kind
Zu hören, sein Wimmern und Lallen.

* * *

     Das ist die Mähr von der grauen Frau
Im Bergschloß Hohenbaden;

115
So büßt sie schwer, was sie dem Gau

Verübt zu Schreck und Schaden.
     Nicht findet sie Ruh
     In marmorner Truh, –
Gott wolle der Seele genaden!

Ignaz Hub.     
(Originalmittheilung.)


Das Vehmgericht in Baden.

Unter dem neuen Schloß in Baden ziehen in fast labyrintischen Windungen und Richtungen eine Menge unterirdischer Gewölbe hin. Sie bestehen theils aus engen, langen Gängen, theils aus Gemächern von verschiedener Größe und Form. Mehrere dieser Gänge und Kammern konnten durch dicke, steinerne Thüren von Innen geöffnet und geschlossen werden.

Wie die Sage berichtet, soll einst hier der Sitz der heiligen Vehme gewesen seyn. Das größte Gemach wird als dasjenige bezeichnet, in welchem die Freischöffen Gericht hielten, und noch sieht man die steinernen Sitze an den Wänden. Hier saßen sie und sprachen Recht über Frevler und geheime Verbrecher; hier meldeten ihnen die Freifrohnen den Vollzug der aufgetragenen Strafen mit Strick und Dolch, oder es wurden Klagen erhoben über neue Unthaten, oder die Vorgeladenen, die sich nicht gestellt vor den Schranken des heiligen Gerichts, wurden verurtheilt und ihre Bestrafung den heimlichen Rächern übertragen. Andere Gemächer waren zum Aufenthalt für die Geladenen, während den Berathungen des Gerichts, bestimmt. In einem großen Gewölbe, welches die Folterkammer genannt wird, sieht man noch die Ringe und Haken in den

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August Schnezler (Hrsg.): Badisches Sagen-Buch 2. Band. Kreuzbauer und Kasper, Karlsruhe 1846, Seite 184. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Badisches_Sagenbuch_II_184.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)