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Abgeordneter an das königliche Hofgericht zu Rotweil ab, dort Wernern von Falkenstein und die Seinigen und die Veste Falkenstein in die Acht zu verklagen. –

Es ist höchst wohlthuend, bei dieser Gelegenheit die Namen so vieler wahrhaft Edeln aufgeführt zu finden, die voll Abscheu gegen die Gräuelthaten einiger ihres Standes, und weit entfernt, denselben Vorschub zu thun, mit dem rächenden Freiburg sich verbanden, um die verdiente Strafe rücksichtslos und furchtbar über die Schuldigen ergehen zu lassen.

Der Angriff scheint noch in diesem Monate (Jänner) oder doch in den ersten Tagen des folgenden ausgeführt worden zu seyn; die Burg fiel im Sturme und wurde sogleich verbrannt und bis auf den Grund niedergerissen.

Merkwürdig ist es, daß die Sage auch hier wieder das Wort nimmt und den plötzlichen, wenn man ihre Lage betrachtet, kaum erklärlichen Fall der Burg, durch eine neue ihrer kleinen Erfindungen wahrscheinlicher zu machen und zugleich auszuschmücken sucht. Sie erzählt nämlich: unter den Gewaltthaten, welche die hier wohnenden Räuber (der gemeine Mann kennt, wie gesagt, diese Burg nur als Räubersitz) verübt hätten, sey auch die Entführung einer wunderschönen Frau nicht zu vergessen, welche bestimmt war, hier den Lüsten dieser schändlichen Menschen preis gegeben zu werden. Da sie die Unmöglichkeit, von der Veste zu kommen, eingesehen, habe sie sich scheinbar gutwillig in ihr Loos gefügt und dadurch bei den Räubern den Wahn erregt, als sey sie nun mit voller Seele die Ihrige. Endlich habe sie es gewagt, um Erlaubniß zu bitte, einen Markt in Freiburg zu besuchen, um dort Allerlei einzukaufen. Diese sei ihr auch geworden, und so habe sie dieselbe benützt, um bei dem Rate zu Freiburg die nöthigen Anzeigen zu machen. Darauf habe sie unter Anderm einen Schurz voll Erbsen gekauft und dieselben durch das Thal bis zum Eingange in die Burg verstreut. Die Freiburger seyen sodann diesen Spuren nachgegangen und hätten, auf ein weiteres Zeichen, – ein ausgehängtes weißes Tuch, – das Thor gesprengt und die überraschten Räuber in ihrem Trunke niedergemacht oder gefangen genommen. – Sollte nicht in diesem Märchen wenigstens einige Spur von Wahrheit und vielleicht unter der wunderschönen

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August Schnezler (Hrsg.): Badisches Sagenbuch 1. Band. Kreuzbauer und Kasper, Karlsruhe 1846, Seite 422. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Badisches_Sagenbuch_422.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)