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Aphraates, Rabulas, Isaak von Ninive in der Übersetzung von Gustav Bickell: Ausgewählte Schriften der syrischen Kirchenväter (BKV Band 38)

verschaffet den Unterdrückten Recht ohne Ansehen der Person!

Alle Curatpriester sollen für die Unterstützung der zu ihnen kommenden Armen sorgen, vorzüglich für diejenigen, welche Gott geweiht sind.

Die Periodeuten dürfen Keinen, gegen den eine Beschuldigung[1] vorliegt, zur Würde des Priesterthums vorstellen, auch nicht Solche, welche sich unter dem Joche der Sklaverei befinden und noch nicht freigelassen worden sind, gemäß der Anordnung des Apostels.

Die Periodeuten sollen nicht jedem Beliebigen die gerichtlichen Verhöre übertragen, sondern nur Solchen, welche als unparteiisch bekannt und erprobt sind.

Die Priester und Diakonen sollen sich der in ihren Bezirken lebenden Mönche annehmen und für deren Bestes so eifrig wie für ihre eigenen Glieder sorgen, auch die Laien ermahnen, daß sie zu den irdischen Bedürfnissen Jener beitragen möchten. Frauen dürfen jedoch nicht in die Thüren der Klöster eintreten.

Bei jeder Kirche werde ein Haus dazu bestimmt, um den dorthin kommenden Armen Pflege zu gewähren.

Die Zauberer und Beschwörer, Diejenigen, welche Amulete schreiben und Männer und Frauen salben, indem sie sich unter dem Scheine der Heilkunst herumtreiben, vertreibet aus allen Orten und nehmet ihnen Bürgschaft ab, daß sie nicht wieder in unsere Gegend zurückkehren!

Man soll nicht gestatten, daß gottgeweihte Jungfrauen allein zur Kirche kommen oder zur Nachtzeit ausgehen; wo möglich sollen sie aber gemeinschaftlich wohnen, was auch von den Asceten gilt.[2]


  1. Das hier gebrauchte griechische Wort „Zetema“ könnte eine Schuldforderung, eine Anklage vor Gericht oder einen sittlichen Defekt bezeichnen.
  2. Dieser Canon lautet in dem Nomocanon des Barhebräus (bei Mai, Scriptorum veterum nova collectio, X, II, S. 57) also: „Wenn gottgeweihte Jungfrauen in Städten oder Dörfern [233] kein Kloster oder keine gemeinschaftliche Wohnung haben, so sollen doch wenigstens zwei in einem Hause zusammen wohnen und zusammen in die Kirche gehen.“
Empfohlene Zitierweise:
Aphraates, Rabulas, Isaak von Ninive in der Übersetzung von Gustav Bickell: Ausgewählte Schriften der syrischen Kirchenväter (BKV Band 38). Jos. Koesel’sche Buchhandlung, Kempten 1874, Seite 232. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:BKV_Erste_Ausgabe_Band_38_232.png&oldid=- (Version vom 31.7.2018)