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Isaak von Ninive: Ausgewählte Abhandlungen des Bischofs Isaak von Ninive (Bibliothek der Kirchenväter, Band 38)

Wenn Jemand für das Kloster Getreide einkauft,[1] so soll er nicht mehr nehmen, als in der betreffenden Gegend zur Erntezeit für denselben Preis gegeben wird, damit er nicht das Kloster in den Ruf der Habsucht bringe.

Niemand nehme einen Bruder auf, der von einem Kloster zum anderen reist, wenn er es nicht etwa im Auftrage des ihm vorgesetzten Abtes thut.


  1. Mit einer geringfügigen Änderung der Punctation könnte auch übersetzt werden: „Wenn Jemand zum Besten des Klosters Getreide verkauft“, was vielleicht einen noch besseren Sinn gibt. Denn da der Preis zur Erntezeit am niedrigsten steht, so ist das Verkaufen zum Erntepreis ein viel stärkerer Beweis von Uneigennützigkeit, als das Einkaufen zu demselben.
Empfohlene Zitierweise:
Isaak von Ninive: Ausgewählte Abhandlungen des Bischofs Isaak von Ninive (Bibliothek der Kirchenväter, Band 38). Jos. Koese’lsche Buchhandlung, Kempten 1874, Seite 229. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:BKV_Erste_Ausgabe_Band_38_229.png&oldid=- (Version vom 31.7.2018)