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Aphraates, Rabulas, Isaak von Ninive in der Übersetzung von Gustav Bickell: Ausgewählte Schriften der syrischen Kirchenväter (BKV Band 38)

einen Sonntag trifft, so müssen wir ihn dem Gesetze gemäß auf den Montag verschieben, damit seine ganze Woche hindurch seine Trauer und sein Ungesäuertes beobachtet werden kann. Denn nach dem Pascha folgen die sieben Tage der ungesäuerten Brode bis zum einundzwanzigsten. Wenn aber die Passion auf irgend einen anderen Wochentag trifft, so braucht man sich darüber nicht zu beunruhigen.[1] Denn unser großer Tag ist der Freitag. Wenn man dagegen die Zahl des Monatstages angeben will, so ist der Tag der Kreuzigung und des Leidens unseres Erlösers, an welchem er während des ganzen Tages und der ganzen Nacht unter den Todten weilte, der fünfzehnte Nisan, und zwar von der sechsten Stunde des Freitags bis zum Anbruche des Sonntags; denn am Sonntag, am sechszehnten, ist Er auferstanden. An dem Abend, mit welchem der vierzehnte beginnt, aß er nämlich das Pascha mit seinen Jüngern nach dem Gesetze Israels; am Freitag, welcher der vierzehnte Nisan war, wurde bis zur sechsten Stunde Gericht über ihn gehalten; alsdann hing er drei Stunden lang am Kreuze und stieg herab zu den Todten in der Nacht, mit welcher der fünfzehnte begann. Am Sabbath, dem fünfzehnten, verweilte er unter den Todten; in der Nacht aber, mit welcher der Sonntag, der sechszehnte Nisan, begann, stand er auf und erschien der Maria Magdalena und den beiden Jüngern, welche über


  1. Wenn der 14. Nisan (d. h. der Vollmondstag nach dem Frühlingsäquinoctium), welchen Aphraates für den Tag der Kreuzigung hält, auf einen Sonntag trifft, so darf das Osterfest nicht schon an diesem Sonntag, sondern muß an dem nächstfolgenden gefeiert werden, und das (vom Quadragesimalfasten zu unterscheidende) Passionsfasten beginnt dann mit dem auf jenen Sonntag, den 14. Nisan, folgenden Montag, ähnlich wie einst bei den Juden nach dem 14. Nisan noch sieben weitere Tage der ungesäuerten Brode folgten. Fällt aber der 14. Nisan auf irgend einen anderen Wochentag (selbst auf den Sabbath, in welchem Falle früher manche Kirchen den Ostersonntag ebenfalls eine Woche später ansetzten), so soll stets der unmittelbar folgende Sonntag als Ostertag gelten.
Empfohlene Zitierweise:
Aphraates, Rabulas, Isaak von Ninive in der Übersetzung von Gustav Bickell: Ausgewählte Schriften der syrischen Kirchenväter (BKV Band 38). Jos. Koesel’sche Buchhandlung, Kempten 1874, Seite 116. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:BKV_Erste_Ausgabe_Band_38_116.png&oldid=- (Version vom 31.7.2018)