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denn es kommt wohl mancher des Jahrs zwey- auch dreymahl. Überhaupt sind unter der ganzen Summe kaum 2/3 Inländer. Die übrigen sind Ausländer, die den guten Nahrungsmitteln und den in Franken nahe zusammenliegenden Dörfern nachziehen.

2) Müßte Franken nach dem Bezirk seiner Oberland-Rabbiner in Districte eingetheilt werden. Jeder District würde angehalten, für seine inländischen Bettler zu sorgen; die Auswärtigen würden an der Gränze mit einer kleinen Gabe abgewiesen.

3) Die Juden sollten auch in Rücksicht auf ihre Abgaben an die Armuth nicht geringer gehalten werden, als seither, so sind sie doch der Gefahr des Ansteckens und des täglichen Überlaufens nicht ausgesetzt, wenn sie ihre milde Beysteuer nach dem gemachten Anschlage entrichten, die Landstraßen werden gereiniget und der Gaunerey vorgebeugt. Dagegen müßte ihnen

4) erlaubt werden, ein Paar Waisenhäuser, etliche Siech- und Arbeitshäuser zu errichten, oder welches vielleicht noch besser wäre, öffentliche Einrichtung zu treffen, um beyde in Familien unterzubringen. Erstere, um Unmündige, Gebrechliche, körperliche und geistliche Kranke zu berathen: letztere, um