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ersten herbeygehohlten Vater, dem von Eib-Rammersdorfischen Unterthan Michael Hüftlein zu Mittelramstadt, über den Vorfall zu sehr bestürzt, als daß er sich besonnen, den Strik, an dem sein Eheweib hing, abgeschnitten und einen Versuch gemacht hätte, solches wieder zum Leben zu bringen.

Er lief vielmehr zu seinem Amt nach Wiedersbach, und machte daselbst von dem Unglück, das ihm sein Weib zugezogen hatte, Anzeige, damit er nicht gestraft werden möchte, weil die Eibischen Unterthanen den strengsten Befehl haben, ohne vorherige Anzeige nichts vorzunehmen, oder sich zu dem Jurisdictional- und Fraischamt Leutershausen zu wenden.

Es vergingen also 5–6 Stunden, ehe dieses Nachricht von solchem traurigen Vorfall bekam.

Zu spät auf Lebensrettung zu denken, berichtete dieses die Sache zur königlichen Regierung nach Ansbach ein, nachdem es die Umstände und muthmaßlichen Ursachen von dem traurigen Entschluß des Hüftleinischen Eheweibs erkundigt und aufgenommen hatte, wobey aber nichts aufzufinden gewesen war, als daß es den 3 Tag vor heurigen Walpurgis erfolgten Tod