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X.
Aufgeklärtes und ruhiges Benehmen der Bürger der Stadt Leutershausen, und der Eingepfarrten zur Stadtkirche daselbst bey einem Entleibungsfall.

Am 21 Julii 1792. hatte der adelich von Eib-Rammersdorfische Unterthan und Bierschenk, Andreas Hüftlein zu Mittelramstadt, einem Leutershauser Amts- und Pfarrort das Unglück, daß sich sein Eheweib, unter der Zeit, als er zu Leutershausen war, um bey der Geistlichkeit daselbst die Leiche seines an solchem Tag Morgens verstorbenen noch nicht gar 3 Wochen alten zweyten Kindes, das er mit diesem gezeugt, anzusagen, und andere Leichanstalten zu treffen, in einer Kammer mit einem an einen zur Fleischhäng vorhin gedienten Sprießel an einen Querbalken angemachten und in einer Schleife über den Kopf geworfenen Strick erhängte, nachdem es seine als Magd bey ihm dienende Schwester unter der Haushaltungs-Arbeit, nur ein wenig aus dem Gesicht verloren hatte.

Es kam zwar Hüftlein nicht gar zu lang darnach nach Haus; er war aber auch, gleich seinem von seiner Schwester, jener Magd, am