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konnte, das Wasser zu genießen, das mir abends ins Zimmer gestellt wurde, in der Befürchtung, daß irgendwer, sei es nun jemand vom Dienstpersonal oder ein anderer Gast, dem Wasser irgendeine schädliche oder gar tötliche Substanz beigemischt haben könnte.“

„Nun, und –?“

„Das ging so weit, daß ich in manchen Nächten, wenn es mir nicht möglich war, mir ein anderes Getränk zu verschaffen, lieber den quälendsten Durst litt, als einen Tropfen zu trinken.“

„Und –?“

„Ja, was willst du noch wissen? Diese Einbildungen, oder Wahnideen, sind natürlich wieder spurlos verschwunden, wie andere vorher.“

„Selbstverständlich. Aber ich frage dich, ob du aus deinen Befürchtungen irgendwelche logische Folgerungen gezogen hast? Ob du – einmal wenigstens – das dir verdächtige Wasser hast chemisch untersuchen lassen? Ob du deinen Verdacht gelegentlich auf bestimmte Personen gerichtet und eine Anzeige erstattet hast?“

„Das allerdings nicht. Aber darauf kommt es wohl nicht an.“

„Gewiß kommt es darauf an, mein Lieber, ob eine sogenannte Zwangsvorstellung zu weiteren Konsequenzen führt, insbesondere, ob sie sich in Zwangshandlungen

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Arthur Schnitzler: Flucht in die Finsternis. Berlin: S. Fischer, 1931, Seite 089. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Arthur_Schnitzler_%E2%80%93_Flucht_in_die_Finsternis_%E2%80%93_089.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)