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ihren Anschlag verändert haben. Ist hingegen in einem Jahr kein Brandschaden entstanden, so unterbleibt diese Anzeige bis auf das nächste Jahr.

 13) Damit die Beyträge nicht auf eine allzu drückende Summe erwachsen können, so werden Brandschäden, welche durch feindliche Einfälle und Kriegsverheerungen veranlaßt werden, von der Assecuranz ausgeschlossen.

 14) Aus gleicher Ursache wird auch kein Mobiliarvermögen assekurirt, dessen Anschlag mehr als 6000. fl. rheinl. beträgt.

 15) Da hingegen werden auch Waarenlager der Kaufleute assecurirt, wenn sie obige Summe nicht übersteigen, so wie nicht nur die wirklich verbrannten, sondern auch die bey einer Feuersbrunst durch das Ausräumen und andere Rettungsanstalten verlohrne oder ruinirte Mobilien, nach ihrem Anschlag ersetzt werden.

 16) Wer etwas an diesem Plane zu verbessern weis, der hat sich für seine Vorschläge des Danks der Gesellschaft zu versichern.

 17) Leicht zu erachten ist es, daß die erste Einrichtung und Fortsetzung dieser Anstalt nicht ohne beträchtliche Kosten gemacht werden kann, und einer oder mehrerern Privatpersonen wird man es mit Billigkeit nicht zumuthen können, diesen Aufwand, zum Besten zweyer Reichskreise aus eigenen Mitteln zu bestreiten. Immer wird es genug seyn, daß die Stifter des