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so viel, als der Raum des ganzen Körpers fassen kan; so muß dasselbe viermal so viel, als der ganze Körper wiegen. Solchergestalt verhält sich die Schwere des Körpers zu gleichviel flüßiger Materie, wie der eingetauchte Theil zu seiner ganzen Grösse.

Der 5. Zusatz.

39. Wenn ein Körper von leichterer Art, als eine flüßige Materie ist, auf dem Boden eines Gefässes lieget; so kan er nicht eher von dem Boden gehoben werden, als bis man so viel von derselben hineingegossen, daß sie über den Theil gehet, welcher sich in ihr eintauchet, wenn das Gefäß voll ist.

Die 4. Aufgabe.

40. Aus der gegebenen Schwere z. E. eines Cubicschuhes Wassers, und der Grösse des eingetauchten Theils eines Körpers, die Schwere des ganzen Körpers zu finden.

Auflösung.

Weil der Körper so viel wieget, als das Wasser, welches dem eingetauchten Theile gleich ist (§. 34.); so dürfet ihr nur sagen: wie sich verhält ein Cubicschuh Wasser zu seiner gegebenen Schwere, eben so verhält sich der eingetauchte Theil des Körpers zu der Schwere des ganzen Körpers, die ihr demnach durch die Regel Detri (§. 85. Arithm.) finden könnet.

Exempel.

Ein Cubicschuh Wasser wieget 72 Pf. Der eingetauchte Theil des Körpers ist 740’.

Empfohlene Zitierweise:
Christian Wolff: Auszug aus den Anfangs-Gründen aller Mathematischen Wissenschaften. Rengerische Buchhandlung, Halle 1772, Seite 260. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Anfangsgr%C3%BCnde_der_Mathematik_II_260.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)