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Söhne fortgeerbten, immer mit gleicher Passion fortgeführten Rechtsstreit dahin, daß Conrad von Grumbach von dem Zehenden zu Gemünde abstehen und die Lehnserben von Bibra demselben nach dem Tode der Heßra für alle Anforderungen 2100 fl. auszahlen sollten. Ein geheimer Artikel, der aber vor dem Kurfürsten von Mainz verborgen gehalten werden mußte, war, daß die Lehnerben von Bibra dem Conrad von Grumbach die Abtretung des Zehenden mit 200 fl. Fr. aus ihren Mitteln vergüten wollten.

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Dieser Vergleich wurde von den Nachkommen und Erben der erstern bey dem Tode des Michael von Bibra vorhandenen Lehnserben geschlossen, welche also die Heßra alle und auch den Wilhelm von Bibra zu Schwebheim, den zweyten Schwager des Wilhelms von Grumbach, überlebt hatte. Wilhelm von Bibra war in seinem Testamente nicht so freygebig gegen seine Gattin, die Anna von Grumbach, wie Michael, gegen seine Heßra gewesen; hatte ihr aber doch ein Vermächtniß ausgesetzt, das beträchtlich war. Weil aber die von Wilhelm von Bibra dem Wilhelm von Grumbach vorgeliehene Summe noch beträchtlicher, als dieses Vermächtnis war, und die Lehnserben Schuld