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nach, auf sie kann der Unzüchtige, als auf ganz unausbleibliche Gefährten sicher rechnen.“

„Ich fand hier zwölf Jünglinge in der Blüthe ihres Alters, zwischen 17 und 20 Jahren. Einige hatten das venerische Uebel im höchsten unheilbaren, andere im geringern Grade.“

„Um einen dieser Jünglinge that es mir besonders leid. Er war nicht nur wohlgebildet, sondern seine Miene verkündigte auch noch einen grossen Theil von Herzensgüte. Ich hörte von ihm, daß eine unkeusche schändliche Magd der Herrschaft, die mit seinen Eltern in einem Hause wohnte, ihn an sich gezogen und mit ihrem Gifte angesteckt habe. Er bereuete mit vielen Tränen, daß er den abscheulichen Reizungen dieser Dirne nicht besser widerstanden hätte; und sein Versprechen, sich vor solchen unkeuschen Dirnen und Weibern künftig hüten und die Laster meiden zu wollen, denen eine so schreckliche Strafe auf dem Fuße nachfolgt, schien ganz von Herzen zu kommen.“

„Er hatte am Halse einige Beulen, die ihm aufgeschnitten und beinahe schon zugeheilt waren; aber die bleibenden Narben werden ihm Lebenslang Vorwürfe machen und niederschlagend für ihn seyn. Das Gefühl für Ordnung und Ehre schien noch stark in seinem Herzen zu wirken. Er

Empfohlene Zitierweise:
Johann Friedrich Oest: Nöthige Belehrung und Warnung für Jünglinge und solche Knaben, die schon zu einigem Nachdenken gewöhnt sind. In: Allgemeine Revision des gesammten Schul- und Erziehungswesens, Heft 6. Schulbuchhandlung, Wolfenbüttel 1787, Seite 426. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Allgemeine_Revision_des_gesammten_Schul-_und_Erziehungswesens_6.pdf/438&oldid=- (Version vom 31.7.2018)