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unfähig war, und zuletzt in die traurige Krankheit verfiel, die man das schwere Gebrechen nennt. Er starb als ein ausgemergelter, halbblödsinniger, zu allem unfähiger Jüngling im neunzehnten Jahre seines Alters.“

„Ein anderer junger Mensch verlor durch die Ausübung dieses Lasters das Gesicht. Was nachher aus ihm geworden sey, habe ich nicht erfahren.“

„Im **schen lebt noch jetzt ein Unglücklicher dieser Art, der theils durch die Folgen dieses Lasters, theils durch die Gewissensbisse, die er darüber empfand, völlig verrückt wurde und es bis jetzt geblieben ist.“

„Verschiedene andere höchst traurige Beispiele dieser Art muß ich deswegen mit Stillschweigen übergehen, weil zu besorgen stünde, daß ich die, schon an sich in so hohem Grade unglücklichen Personen durch die Erzählung ihrer Leiden kenntlich machen und ihr Elend dadurch vergrössen würde.“

„Aber von den vielen Briefen solcher Unglücklichen, welche Rath und Hülfe bei mir suchten, kann ich, mit Unterdrückung desjenigen, was gemißbraucht werden dürfte, einen und den andern hier wol abdrucken lassen.“

Empfohlene Zitierweise:
Johann Friedrich Oest: Nöthige Belehrung und Warnung für Jünglinge und solche Knaben, die schon zu einigem Nachdenken gewöhnt sind. In: Allgemeine Revision des gesammten Schul- und Erziehungswesens, Heft 6. Schulbuchhandlung, Wolfenbüttel 1787, Seite 350. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Allgemeine_Revision_des_gesammten_Schul-_und_Erziehungswesens_6.pdf/362&oldid=- (Version vom 31.7.2018)