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heißt. Ein Ehebrecher ist also nicht bloß ein unkeuscher, sondern auch ein treuloser Mensch, der sich kein Gewissen daraus macht, dasjenige nicht zu halten, was er doch so feierlich und gleichsam vor dem Angesichte Gottes versprach.

Ueberhaupt macht die Unkeuschheit den Menschen so schlecht, daß fast kein Laster ist, welches ein unkeuscher Mensch nicht begehen sollte.

Sehr oft, meine Lieben, hat man es schon erfahren, daß unzüchtige Leute die von ihnen gezeugten Kinder, so bald sie auf die Welt kamen, ermordeten; nur damit es nicht bekannt würde, daß sie so unzüchtig gelebt und ausser dem Ehestande Kinder gezeugt hätten.

In einer bekannten großen Stadt fand man, daß in einem Jahr sechszehn Kinder von solchen unzüchtigen Eltern waren umgebracht worden. Und wie viele mögen noch wol heimlich so verscharrt worden seyn, daß es gar nicht bekannt geworden ist. Ist das nicht eine Sünde, die Gott, dem das Leben seiner Menschen so theuer ist, als ein ernster Richter bestrafen wird, auch wenn sie von menschlichen Richtern hier in der Welt zuweilen nicht bemerkt werden sollte?

Das ganze Laster der Unkeuschheit wird dadurch so verabscheuungswürdig, daß es fast immer

Empfohlene Zitierweise:
Johann Friedrich Oest: Nöthige Belehrung und Warnung für Jünglinge und solche Knaben, die schon zu einigem Nachdenken gewöhnt sind. In: Allgemeine Revision des gesammten Schul- und Erziehungswesens, Heft 6. Schulbuchhandlung, Wolfenbüttel 1787, Seite 339. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Allgemeine_Revision_des_gesammten_Schul-_und_Erziehungswesens_6.pdf/351&oldid=- (Version vom 31.7.2018)