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geben, die in den Ehestand treten wollen, geschieht öffentlich in der Kirche auf eine feierliche Art, wo sie selbst nebst dem Prediger und einer ganzen Versammlung Gott um seinen Seegen bitten. Dieses heißt die Trauung. Personen, die sich mit einander trauen lassen wollen, werden Braut und Bräutigam genennet. Benennungen, die ihr schon oft gehört haben werdet, und die manche unter euch vielleicht auch zum Scherz gebraucht haben, wenn sie eine besondere Zuneigung gegen diese oder jene Person des andern Geschlechts haben ausdrücken wollen. Ihr werdet bisher zum Theil nichts, oder etwas verkehrtes dabei gedacht haben; ihr sehet aber jetzt, daß man darunter solche Personen versteht, die Eheleute, oder Mann und Frau werden wollen; die also in einen Stand treten, in dem sie sehr viele und wichtige Pflichten zu erfüllen haben, und von dem man sich niemals, auch als Kind nicht, eine leichtsinnige Vorstellung machen muß. Wenn ihr erwachsen und sehr geschickt und verständig seyd, dann ist es auch eurer Beruf, in diesen Stand zu treten. Ihr werdet aber um so verständiger dazu, je mehr ihr euch gewöhnt, frühe nie anders als ernsthaft daran zu denken.

Empfohlene Zitierweise:
Johann Friedrich Oest: Nöthige Belehrung und Warnung für Jünglinge und solche Knaben, die schon zu einigem Nachdenken gewöhnt sind. In: Allgemeine Revision des gesammten Schul- und Erziehungswesens, Heft 6. Schulbuchhandlung, Wolfenbüttel 1787, Seite 333. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Allgemeine_Revision_des_gesammten_Schul-_und_Erziehungswesens_6.pdf/345&oldid=- (Version vom 31.7.2018)